An der Freigabe von Cannabis scheiden sich die Geister. Foto: dpa/Hannes P Albert

Das Cannabis-Gesetz der Bundesregierung bleibt hochumstritten. Im Südwesten ächzt die Justiz bereits jetzt unter den Folgen. Baden-Württemberg hat im Bundesrat neun Änderungsanträge eingebracht.

Die Legalisierung von Cannabis unter gewissen Voraussetzungen könnte in Deutschland am 1. April in Kraft treten. Am Gesetz der Bundesregierung scheiden sich die Geister – nicht nur, weil viele generell gegen die Freigabe sind. Widerstand kommt auch aus zahlreichen Bundesländern. Und zwar, weil die Justiz schon jetzt unter den Auswirkungen ächzt.

Wie bereits berichtet, soll das Gesetz rückwirkend gelten. Das bedeutet, dass alle laufenden Verfahren und noch nicht vollständig vollstreckten Strafen, die sich auf die neuen Grenzen beziehen, neu aufgerollt werden müssen. Das bringt die ohnehin überlasteten Gerichte und Staatsanwaltschaften an ihre Grenzen.

In Baden-Württemberg ist die Zahl der betroffenen Verfahren jetzt sogar nochmals gestiegen. Aus den ursprünglich erwarteten 19 000 sind nun schon 25 000 Verfahren geworden. Im Bereich der Stuttgarter Staatsanwaltschaft stieg die Zahl von 4000 auf 7000. „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten müssen händisch Akte für Akte darauf überprüfen, ob das neue Gesetz gegebenenfalls Auswirkungen auf das konkrete Verfahren hat“, sagt Justizministerin Marion Gentges (CDU). Weitere Mehrbelastungen würden aufgrund der Anträge zur Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister entstehen.

Baden-Württemberg hat deshalb in dieser Woche insgesamt neun Änderungsanträge im Bundesrat eingebracht, von denen dem Vernehmen nach auch einige gute Chancen haben, aufgegriffen zu werden. „Die Länder müssen jetzt – quasi in letzter Sekunde – noch einiges geraderücken, vor allem im Justizbereich“, sagt Gentges. Der Gesetzentwurf würde ihrer Meinung nach in seiner jetzigen Form auch die Möglichkeiten zum Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen einschränken. Außerdem will man die rückwirkende Geltung verhindern.

Bundesrat kann verzögern

Der Bundestag hat das Gesetz bereits beschlossen. Demnach sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an legal werden. Das Gesetz kommt am 22. März abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen. Nach derzeitigem Stand geht man im Justizministerium Baden-Württemberg davon aus, „dass der Vermittlungsausschuss mit ziemlicher Sicherheit angerufen wird“.

„Ich habe nach wie vor ganz erhebliche und grundsätzliche Bedenken gegen dieses Gesetz, denn mit einer Legalisierung wird die Hemmschwelle zum Konsum auch für Minderjährige sinken, bei denen Cannabiskonsum aber zu erheblichen Schädigungen im Gehirn führen kann“, sagt Gentges. Das Argument, mit der geplanten Legalisierung könne der Schwarzmarkt verdrängt werden, halte sie für „lebensfremd“. Genauso problematisch sei aber die schlechte Umsetzung des Gesetzes: „In dieser Form wird es zu vielen Problemen führen gerade im Justizbereich.“