Wie hoch ihre Steuern für Ihren Firmenwagen sind und welche Methode Sie nutzen sollten, können Sie mit unserem Firmenwagenrechner ganz einfach herausfinden.
Diese Rechnereinbindung erfolgt in freundlicher Kooperation mit smart-rechner.
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Mit unserem Rechner können Sie ganz einfach herausfinden, welche Methode für Sie am geeignetsten ist, ihren geldwerten Vorteil, die monatliche sowie jährliche Steuer Ihres Firmenwagens zu ermitteln. Die Rechnung berücksichtigt die pauschalen Kosten sowie die Fahrtbuchmethode.
Was bezeichnet man als geldwerten Vorteil bei einem Firmenwagen?
Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung, der auch für die private Nutzung verwendet werden darf, so erhält der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil. Das bedeutet, dass der Firmenwagen als eine Art „Lohn“ angesehen wird und der Dienstwagen somit für private Fahrten versteuert werden muss. Die exakte Berechnung und die Regelung wird durch das Einkommensteuergesetz genau definiert.
1%-Regelung oder Fahrtenbuch?
Zur Berechnung des geldwerten Vorteils gibt es zwei Methoden. Die 1%-Methode, auch Pauschalmethode genannt, rechnet mit einem monatlich fixen Betrag in Euro, während mit dem Fahrtenbuch alle privaten Fahrten mit dem Firmenwagen am Ende vom Jahr versteuert werden müssen. Welche der beiden Methoden für Ihren Dienstwagen infrage kommt und Ihnen einen finanziellen Vorteil verschafft, können Sie mit unserem Firmenwagenrechner herausfinden.
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Die 0,25%-Regelung für E-Autos und die 0,5%-Regelung für hybride Fahrzeuge
Seit Januar 2020 muss für ein reines Elektrofahrzeug mit einem Listenpreis in Brutto bis 40.000 Euro, das mehr als die Hälfte geschäftlich genutzt wird, nur noch 0,25% des Bruttolistenpreises als geldwerter Anteil versteuert werden. Seit Juli 2020 liegt die Kaufpreisgrenze bei 60.000 Euro. Für hybride Fahrzeuge als Firmenwagen gilt seit 2019 die 0,5%-Regelung wenn folgendes zutrifft (1):
- Anschaffung vor dem 1.1.2022: Fahrzeug maximal 50 g Co2/km emittiert oder Fahrzeug hat eine reine elektrische Reichweite von mindestens 40 km nach WLTP.
- Anschaffung nach dem 31.12.2021 und vor dem 1.1.2025: Fahrzeug maximal 50 g Co2/km emittiert oder Fahrzeug hat eine reine elektrische Reichweite von mindestens 60km nach WLTP.
- Anschaffung nach dem 31.12.2014: Fahrzeug maximal 50 g Co2/km emittiert oder Fahrzeug hat eine reine elektrische Reichweite von mindestens 80 km nach WLTP.
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Welche Werte benötige ich für den Firmenwagenrechner?
1%-Methode
Für die Berechnung mit der 1%-Methode benötigen Sie folgende Angaben:
Antriebsart
Je nach Fahrzeug-Antriebsart fallen die Steuern unterschiedlich hoch aus. Nutzen Sie ein E-Auto, sind die Steuern am niedrigsten, gefolgt von hybriden Autos (siehe oben). Der Verbrenner stellt den höchsten Steuersatz dar.
Bruttolistenpreis des Kfz
Der Wert berechnet sich aus dem Listenpreis in Brutto des Fahrzeugs inklusive Zubehör und Mehrwertsteuer. Nicht mit inbegriffen sind Rabatte. Im Fall eines E-Autos ist zu berücksichtigen, dass ein Bruttolistenpreis unter 40.000 € nochmal zusätzlich eine Vergünstigung und somit einen weiteren Vorteil bringt (siehe oben).
Weg zur Arbeit
Die Strecke berechnet sich aus der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitgeber. Hierbei geht es nur um eine einfache Fahrt, also Hin- oder Rückweg.
Steuersatz
Aufgrund der Nutzung Ihres Firmenwagens entsteht eine erhöhte Steuerlast. Geben Sie hier bitte an, mit welchem Steuersatz ihr Einkommen versteuert wird.
1%-Methode vs. Fahrtenbuch
Für den Vergleich beider Methoden und Ihren geldwerten Vorteil benötigen Sie zusätzlich zu den Angaben der 1%-Methode noch folgende Werte:
Anschaffungspreis des Kfz
Der Anschaffungspreis ist der tatsächlich bezahlte Preis in Euro des Firmenwagens.
Jährliche Kosten
Die Berechnung der jährlichen Kosten des Firmenwagens setzen sich aus der Summe der Benzinkosten, der Kfz-Steuer, der Kfz-Versicherung und den Reparaturen pro Jahr zusammen.
Anteil der privaten Nutzung
Der Anteil der privaten Nutzung ergibt sich im Rechner aus den privat gefahrenen Kilometern im Verhältnis zur Gesamtfahrleistung.