Wie viel Geld bleibt vom Bruttogehalt übrig? Berechnen Sie einfach und schnell Ihr Nettoeinkommen mit unserem Brutto-Netto-Rechner.

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Da sich mehrere Faktoren auf das Nettoeinkommen auswirken, hilft Ihnen der Brutto-Netto-Rechner bei der genauen Berechnung Ihres Nettogehalts. Für die Berechnung müssen Sie neben der Steuerklasse und Ihrem Bruttogehalt weitere Sozialangaben, wie Ihr Geburtsjahr, Kinderfreibetrag und Beitrag für die Krankenversicherung eintragen.

Weitere Rechner: Firmenwagenrechner, Wohngeldrechner, Krankengeldrechner

Mögliche Änderungen 2024

Ab dem 15. Dezember 2023 geht voraussichtlich das Wachstumschancengesetz durch den Bundesrat und wird wahrscheinlich 2024 veröffentlicht. Änderungen, welche das Thema "Gehalt" betreffen, werden dann umgehend im Rechner hinterlegt.

Unterschied brutto & netto - Was wird abgezogen

Der Bruttolohn ist der gesamte Verdienst, den man für die Arbeit bekommt. Vom Bruttolohn müssen allerdings noch Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden. Nach den Abzügen bleibt der Nettolohn übrig, welcher am Ende des Monats tatsächlich auf das Konto überwiesen wird. Wie hoch diese Werte sind, können Sie auf Ihrer Lohnabrechnung sehen. Vom Bruttolohn werden die folgenden Abgaben abgezogen:

  • Lohnsteuer
  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • ggf. Kirchensteuer

Da Steuern und Abgaben immer vom Bruttoeinkommen und von Faktoren wie der Steuerklasse (z.B. verheiratet oder ledig) abhängen, fallen die Nettogehälter sehr unterschiedlich aus. Wer zum Beispiel 3000 Euro brutto im Monat verdient und in Steuerklasse 1 ist, hat am Ende etwa 1970 Euro. Wer 3000 Euro brutto verdient, in Steuerklasse 3 ist und für ein Kind den Kinderfreibetrag nutzt, erhält knapp 2260 Euro netto.

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Welche Steuerklassen gibt es?

Die Steuerklasse definiert die Höhe der Lohnsteuer. Die Einteilung erfolgt in die Steuerklassen 1 bis 6. Ausschlaggebend für die Einordnung sind vor allem der Familienstand und das Arbeitsverhältnis. Ihre Steuerklasse finden Sie auf der Lohnabrechnung. Die Steuerklassen unterscheiden sich wie folgt:

  • Steuerklasse I: Für ledige, unverheiratete, geschiedene oder verwitwete Personen ohne Kinder bzw. ohne Kinder im eigenen Haushalt.
  • Steuerklasse II: Für alleinerziehende, ledige, verwitwete oder geschiedene Personen mit Kindern.
  • Steuerklasse III: Für verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft eingetragene Allein- oder Doppelverdiener, bei denen einer der beiden Partner auf Antrag beider die Steuerklasse 5 hat.
  • Steuerklasse IV: Verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft eingetragene Doppelverdiener, die ungefähr gleich viel verdienen.
  • Steuerklasse V: Für Partner, die diese Steuerklasse beantragt haben. Die Steuerklasse 5 ist das Gegenstück zur Steuerklasse 3.
  • Steuerklasse VI: Für Personen mit einem zusätzlichen Dienstverhältnis über der aktuellen Minijob-Einkommensgrenze von 520 Euro.

Welche Steuerklasse hat die meisten Vorteile?

Die Steuerklassen sind vor allem auf die familiäre Lebenssituation von Arbeitnehmern abgestimmt, sodass diese automatisch zugewiesen werden. Nur Eheleute haben die Wahl zwischen den Steuerklassen 3 / 5 und 4 / 4. Ersteres mach dann Sinn, wenn die Gehälter stark unterschiedlich sind. Die höchsten Freibeträge haben die Steuerklassen 2 und 3. Am teuersten sind die Steuerklassen 5 und 6, da hier keine Freibeträge vorgesehen sind.

Was ist der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag dient dazu, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen und somit zu sichern. Er erfüllt denselben Zweck wie das Kindergeld. Je nachdem, wie hoch das Einkommen ist, kann er die Steuern senken. Bei der Einkommenssteuer prüft das Finanzamt, ob die Steuerersparnis durch Kinderfreibetrag günstiger ist als das Kindergeld. Das Finanzamt setzt dann automatisch die günstigere Variante fest. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden immer unter Berücksichtigung des Kinderfreibetrags berechnet. Der Kinderfreibetrag steht jedem Elternteil zur Hälfte zu.

Was sind Sozialabgaben?

Ebenfalls vom Bruttolohn abgezogen werden die Sozialabgaben. Sie dienen der Finanzierung der verschieden Zweige der Sozialversicherung. Hierzu zählen Renten-, Arbeitslosen-, Pflege-, Unfall- und Krankenversicherung. Die Beiträge werden sowohl vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam bezahlt. Nur die Unfallversicherung wird komplett vom Arbeitgeber bezahlt. Vom Bruttolohn wird daher für die Unfallversicherung nichts abgezogen.

Warum wird das Gehalt in brutto angegeben?

Das Arbeitsentgelt wird stets als Bruttogehalt angegeben. Das hat den Grund, dass sich der Bruttobetrag nicht ändert, sofern es einmal vereinbart wurde. Das Nettogehalt hingegen richtet sich nach deutlich mehr Faktoren, die sich unabhängig vom vereinbarten Gehalt ändern können. Sozialversicherungsbeiträge ändern sich jährlich und wirken sich ebenso auf das Nettogehalt aus wie ein Wechsel der Steuerklasse. Auch in den einzelnen Bundesländern kann das gleiche Bruttogehalt netto unterschiedlich ausfallen.