Steht mir Krankengeld zu und wenn ja, wie viel? Diese Fragen und noch mehr klären wir jetzt in diesem Artikel.
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Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit durch eine unverschuldete Erkrankung steht Arbeitnehmern in Deutschland Krankengeld zu. Die Höhe ist individuell fetsgelegt. Laut Entgeltfortzahlungsgesetz werden Arbeitnehmer bis zu 6 Wochen nach Krankheitsbeginn weiter vom Arbeitgeber bezahlt. Im Fall einer längeren Krankheit kommt nach Ablauf dieser Frist kommt für ein gesetzlich versichertes Mitglied einer Krankenkasse (AOK, TK, IKK, Barmer, DAK etc.) dann das Krankengeld zum Einsatz. Es beträgt ca. 70% des Arbeitsentgelts nach Sozialgesetzbuch. Mit Hilfe unseres Rechners können Sie kostenlos anhand Ihrer letzten Gehälter berechnen, wie viel Krankengeld Ihnen zusteht. Folgend werden die einzelnen Werte des Rechners erläutert sowie häufige Fragen geklärt.
Welche Werte Sie für die Berechnung des Krankengeldes benötigen
Berechnung für
Geben Sie hier das Jahr ein, für das die Berechnung durchgeführt werden soll. Vom Jahr abhängig können gegebenenfalls unterschiedliche Sozialversicherungssätze, Beitragsbemessungsgrenzen oder Bezugsgrößen für die Berechnung des Krankengelds verwendet werden.
Monatsgehalt brutto
Hier ist die Höhe des Bruttogehalts in Euro des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit anzugeben. Hierzu zählen auch Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen und Mehrarbeitsvergütungen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie andere einmalig gezahlte Arbeitsentgelte sind hier nicht anzugeben. Zum Beitragspflichtigen Teil des Bruttogehalts in Euro gehört der Teil, der zur Beitragsberechnung für die Leistungen der Krankenversicherung zugrunde gelegt wurde. Beitragsfreie Bezüge werden nicht berücksichtigt.
Monatsgehalt netto
Hier ist die Höhe des Nettogehalts in Euro des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit anzugeben. Abgezogen vom Bruttogehalt werden hierbei Steuern sowie Pflichtbeträge zur Sozialversicherung. Auch hier dürfen einmalige Arbeitsentgelte wie Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht im Rechner eingetragen werden.
Weihnachts-/ Urlaubsgeld
Geben Sie hier bitte den beitragspflichtigen Teil der Einmalzahlungen der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Hierzu gehören neben dem Weihnachts- und Urlaubsgeld auch Leistungen wie Gewinnbeteiligungen. Zum beitragspflichtigen Teil der einmaligen Arbeitsentgelte gehört der Teil, der zur Beitragsberechnung für die Krankenversicherung zugrunde gelegt wurde. Beitragsfreie Bezüge werden im Krankengeldrechner nicht berücksichtigt.
Einkommensart
Geben Sie an, ob Ihnen ein Festgehalt zusteht oder ob Sie einen Stundenlohn beziehen.
Mind. 23 und kinderlos
Geben Sie an, ob die Aussage zutrifft. Ab dem 24. Lebensjahr müssen Kinderlose einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen.
Was ist der Unterschied zwischen Entgeltfortzahlung und Krankengeld?
Die Entgeltfortzahlung wird vom Arbeitgeber bis zu 6 Wochen nach Bgeinn der Krankheit gezahlt, während das Krankengeld als Mitglied von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Das Krankengeld kommt nach dem Ablauf der 6 Wochen der Entgeltfortzahlung zum Einsatz.
Wie lange ist die Dauer des Krankengeldes?
Das Krankengeld wird nach Ablauf der 6 Monate von der Krankenkasse über maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren ausbezahlt. Dies betrifft Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert sind. Das Krankengeld erhalten Sie nur dann ohne Unterbrechung, wenn Ihr Arzt Sie auch ohne Unterbrechung krankschreibt. Sollte also Ihre Krankschreibung auslaufen, müssen Sie ein Tag nach Auslaufdatum wieder zurück zum Arzt und sich krankschreiben lassen.
Wann bekommt man Krankengeld?
Der Ansprung auf Krankengeld ist gegeben, wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind und Sie Ihre ausgeübte Arbeit aufgrund Ihrer Krankheit nicht mehr weiterführen können oder Ihre ausgeübte Arbeit Ihre Krankheit verschlimmern würde. Arbeitnehmer, die Krankengeld beziehen, sind versicherungspflichtig. Dazu gehören die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Demnach müssen die Beträge während der Zeit des Krankengeldes weiter eingereicht werden. Lediglich in Bezug auf die Krankenversicherung besteht während dieser Zeit Beitragsfreiheit.
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
Arbeitnehmer, Auszubildende und Bezieher von Arbeitslosengeld I haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie gesetzlich versichert sind. Selbstständige hingegen haben keinen Anspruch.
Wie beantrage ich Krankengeld?
Die Atteste vom Arzt müssen bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese müssen fristgerecht vorliegen, ansonsten kann es zu Lücken der Krankengeldzahlungen kommen. Achten Sie also darauf, mit Ihrem Arzt in Kontakt zu treten, sobald ein Attest endet.
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