Grünes Licht für Cannabis in Deutschland. Foto: IMAGO / Sven Simon

Eigentlich war das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland längst beschlossene Sache. An diesem Freitag wurde es im Bundesrat allerdings nochmal heikel. 

„Wann Bubatz legal?“ Diese Frage haben junge Menschen im Jargon der Kifferszene über soziale Netzwerke beispielsweise auch schon an Grünen-Politiker Cem Özdemir gerichtet. Und jetzt ist der Weg für die teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland nach jahrzehntelangen Diskussionen tatsächlich frei. 

An diesem Freitag, 22. März, hat nämlich das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis den Bundesrat passiert. Auf Eckpunkte des Gesetztes von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wurde sich bereits im vergangenen Sommer geeinigt. Im Bundestag wurde es bereits im Februar beschlossen. Jetzt ist klar: Ab dem 1. April ist der Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben für den Eigenkonsum erlaubt.

Cannabis-Legalisierung im Bundesrat

Trotz vieler Kritikpunkte gab es keine Mehrheit dafür, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament zu schicken und so vorerst auszubremsen. Um ein Scheitern abzuwenden, hatte die Bundesregierung zuletzt noch zugesichert, einige Regelungen nachträglich zu ändern. Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat zur Kompromissfindung in Streitfällen. Ein Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern hätte das Inkrafttreten des Gesetzes verzögert. Verfahren dort können üblicherweise einige Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.

Die Zäsur in der Drogenpolitik kann mit der Entscheidung an diesem Freitag in wenigen Tagen am Ostermontag in Kraft treten. Das Gesetz muss zuvor noch amtlich verkündet werden, wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier es unterzeichnet hat. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warb vor der Abstimmung für das Gesetz, das eine Chance sei, durch Entkriminalisierung und bessere Aufklärung besonders die junge Generation vor Konsum und dem Schwarzmarkt zu schützen.

Zwar warnten vor der Abstimmung des Bundesrats am Freitag zahlreiche Ländervertreterinnen und -vertreter eindringlich vor negativen Folgen des Gesetzes - eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses kam aber nicht zustande. Mehrere Bundesländer enthielten sich stattdessen. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) etwa nannte das Gesetz einen Irrweg. Es stelle die Länder auch vor einen massiven zusätzlichen Verwaltungs- und Vollzugsaufwand. 

Was sieht das Cannabisgesetz vor?

Die Cannabis-Legalisierung hat die Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt. Diese Regeln sollen fortan in Deutschland gelten:

  • Menschen ab 18 Jahren (Volljährige) ist der „private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften ("Cannabis-Clubs") erlaubt“.
  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist legal
  • Cannabisprodukte dürfen nicht beworben werden
  • Um Schulen, Kindergärten und Spielplätze gilt eine Schutzzone von 200 Metern. Innerhalb dieser Zone darf kein Cannabis konsumiert werden. Der Radius gilt auch um "Cannabis-Clubs" herum
  • Die Anbauvereinigungen („Cannabis-Clubs“) dürfen höchstens 500 Mitglieder haben, diese müssen Volljährig sein und in Deutschland wohnen; Anbau und Qualität werden überprüft
  • Das in den Clubs angebaute Marihuana darf nur an Mitglieder weitergegeben werden. Die Mengen sind begrenzt: Auf maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm im Monat. Für Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 21 Jahren gelten noch einmal strengere Regeln. Sie erhalten maximal 30 Gramm pro Monat, die Produkte dürfen einen THC-Gehalt von 10 Prozent nicht überschreiten.

Wann dürfen die Cannabis-Clubs starten?

Auch dafür gibt es schon einen Zeitpunkt. Frühestens zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau von Cannabissamen möglich werden (vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats).

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz auch den Jugendschutz in Sachen Cannabis verschärfen und mehr Präventionsarbeit betreiben. Datenschutz-Experten zweifeln ohnehin an den Erfolgsaussichten von Cannabis-Clubs, da eine anonyme Mitgliedschaft nicht möglich ist. Ob im Fall eines Regierungswechsels auch die Polizeibehörden irgendeine Art von Zugriff auf die Daten hätten, ist nicht endgültig geklärt. Beobachter aus der Szene rechnen damit, dass der diskrete Eigenanbau bei der Cannabis-Legalisierung die Nase vorn haben könnte. Was die Cannabis-Legalisierung in Stuttgart betrifft, so wäre das Kiffen nur in einem ganz kleinen Bereich möglich - aus einem ganz bestimmten Grund, der im Cannabisgesetz steht. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Cannabis-Legalisierung aus Sicht der Bundesregierung. (mit Agenturmaterial)