Künftig soll man öffentlich kiffen dürfen – außer rund um Schulen, Kindergärten und Spielplätze. Unsere Karte zeigt, wie klein der zulässige Bereich in Stuttgart dadurch wäre.
Auf offener Straße einen Joint rauchen? Mit der von der Bundesregierung geplanten Cannabis-Legalisierung soll das bald auch in Stuttgart möglich werden. Aber nur eigentlich. Denn de facto bliebe Kiffen in der Öffentlichkeit trotzdem fast überall tabu, wie eine Karte unserer Redaktion zeigt.
Wir denken dafür den aktuellen Gesetzesentwurf zu Ende. Er sieht vor, dass Kiffen im Umkreis von 200 Metern um alle Schulen, Kindergärten und Spielplätze verboten ist. Zieht man diese Zonen auf der Karte nach, umfassen sie fast das gesamte bebaute Stadtgebiet. Zusätzlich soll Cannabiskonsum in öffentlichen Sportstätten sowie zwischen 7 und 20 Uhr in Fußgängerzonen verboten sein.
Wo wäre Cannabis in der Innenstadt erlaubt?
In der City bliebe so kaum etwas übrig, konkret nur der Bereich rund um die Lautenschlager-, Friedrich- und Teile der Kriegsbergstraße sowie abends die Königstraße, dazu die Freitreppe am Feuersee. Was auf dem Schlossplatz und im Schlossgarten gilt, ist noch offen. Hierüber entscheidet das Land Baden-Württemberg, weil es sich rechtlich um private Flächen handelt.
Vom Bundestag beschlossen ist die Legalisierung noch nicht, auch die Verbotszonen sind noch nicht offiziell festgelegt. Doch die Auswertung vermittelt einen klaren Eindruck: Öffentlich kiffen, ohne ein Bußgeld von bis zu 100 000 Euro zu riskieren, dürfte man nur in verstreuten und sehr kleinen Bereichen. „Das kommt einem Totalverbot sehr nahe“, sagt der Piraten-Stadtrat Stefan Urbat vom Linksbündnis „Die Fraktion“. Bei 200 Metern Abstand finde man kaum noch Orte, an denen der Konsum erlaubt wäre.
„Richtig und wichtig“ findet es die Grünen-Fraktionsvorsitzende Petra Rühle, Cannabiskonsum etwa auf Spielplätzen zu verbieten, die Abstandsregeln hingegen führten in der Praxis absehbar zu Problemen. Ähnlich äußert sich ihre SPD-Kollegin Jasmin Meergans: Prävention sei bei der Legalisierung elementar, denn Kinder und Jugendliche bewegten sich überall im öffentlichen Raum. Eine praktikable Lösung, die Konsumverbotszonen zu markieren und durchzusetzen, sei für sie jedoch derzeit „nicht ersichtlich“.
Die Stadt sieht weniger Probleme
In der Stadtverwaltung sieht man das Thema weniger kritisch. Bislang sieht der Gesetzentwurf der Ampelregierung keinen lokalen Spielraum vor, Verbotszonen selbst festzulegen. Weder Stadt noch Gemeinderat hätten also Einfluss. Auf Nachfrage betont die Stadt, der Konsum im privaten Bereich, „also quasi hinter der Haustür“, sei nicht betroffen. Wenn in Städten nur wenige erlaubte Flächen übrig blieben, sei das offenbar vom Gesetzgeber gewollt – und die Polizei müsse immerhin nicht mehr überall auf Cannabis kontrollieren.
„Auch die Waffenverbotszone in der Stuttgarter Innenstadt ist vor Ort nicht markiert oder ausgeschildert“, betont eine Sprecherin. Es sei durchaus möglich, die Menschen über die Medien mittels Karten zu informieren – so wie jener, die unsere Redaktion nun erstmals erstellt hat. „Nach dem Inkrafttreten eines neuen Verbotes muss darüber hinaus auch nicht sofort mit der ganzen Härte des Gesetzes gegen Verstöße vorgegangen werden“, so die Sprecherin weiter.
Bei der PULS-Gemeinderatsfraktion, die bereits einen Antrag eingebracht hat, Stuttgart zur Cannabis-Modellstadt zu machen, wünscht man sich nachvollziehbare und alltagstaugliche Regeln für Bürger und Polizei. „Niemand sollte vorab seinen Standort in einer App ermitteln müssen, um straffrei auf einer Parkbank konsumieren zu können“, heißt es in einer Stellungnahme der Fraktion.
Schlossplatz und Schlossgarten: was gilt?
Die CDU steht der Cannabis-Legalisierung generell kritisch gegenüber. Das führe zu dem Eindruck, Cannabis sei harmlos, obwohl viele Ärzte vor dem Konsum warnten, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Beate Bulle-Schmid. Trotzdem sorgen die Zonen auch bei ihr für Kopfschütteln: „Offenbar ist dieses Gesetz schlecht gemacht.“
Für Diskussionen sorgen könnten noch der Schlossplatz und der Schlossgarten einschließlich Rosensteinpark – zumindest dort, wo nicht sowieso eine Schule oder ein Spielplatz in der Nähe liegen. In der Nutzungsordnung des Landes steht bislang ein Drogenkonsumverbot. Das Land könne Cannabis dort auch nach einer Legalisierung weiter verbieten, wie ein Sprecher des Finanzministeriums erklärt. Entschieden sei das aber noch nicht.
Piraten-Stadtrat Urbat hält ein Verbot im Schlossgarten für „nicht wirklich realistisch“. Jasmin Meergans von der SPD betont, wenn Cannabis auf den Landesflächen erlaubt sei, habe das potenziell Auswirkungen auf die ganze Stadt. Sie fordert, Stadt und Land sollten sich hier miteinander abstimmen.
Methodik und weitere Schritte
Daten
Die hier gezeigten Zonen sind nicht offiziell festgelegt, sondern wurden von unserer Redaktion auf Basis des digitalen Stadtplans der Stadt Stuttgart selbst ermittelt, um einen Eindruck von ihrem Umfang zu vermitteln. Dafür wurden 200-Meter-Umkreise um die Standorte aller Schulen, Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Spielplätze gezogen. Der Gesetzentwurf sieht zudem ein allgemeines Konsumverbot in direkter Anwesenheit von Minderjährigen vor sowie in Cannabis-Anbauvereinen und 200 Meter um sie herum – wo sie liegen werden, wird sich erst nach der Legalisierung zeigen.
Cannabis-Gesetz
Ob und wo genau Verbotszonen gelten werden, steht erst mit dem fertigen Gesetz fest. Der Entwurf des Konsumcannabisgesetzes von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wurde im August vom Kabinett beschlossen und soll im Herbst im Bundestag beraten werden. Änderungen sind also noch möglich.