Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat sich erneut mit der Klage zweier Stuttgarter gegen das Land befasst. Sie pochen auf die Umsetzungen eines Vergleichs mit 20 Prozent weniger Fahrzeugen.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Dienstag über eine vom Land 2016 in einem Vergleich zugesagte, von diesem aber inzwischen widerrufene Verkehrsreduzierung auf der Cannstatter Straße ab 2018 beraten. Es sollte sie bei Feinstaubalarm geben, Dieselfahrzeuge unter Euro 5 betreffen, und zu 20 Prozent weniger Verkehr führen.

Die Tendenz der 13. Kammer unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Kern wurde in der Verhandlung sehr deutlich: Das Gericht will die Mengenreduzierung per Zwangsvollstreckung gegen das Land durchsetzen. So hat es der Klägeranwalt Roland Kugler beantragt. Seinen Beschluss will das Gericht an diesem Mittwoch um 11 Uhr bekannt geben. Fraglich ist noch, welche Frist das Gericht setzt.

Regierungspräsident wehrt sich

Der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer (Grüne) kündigte gegenüber dieser Zeitung in Gerichtssaal an, das partielle Fahrverbot nicht umzusetzen, sondern dagegen Rechtsmittel einzulegen. Wolfram Sandner, der Anwalt des Landes, sagte, die Mengenreduzierung, für die neue Schilder konzipiert werden müssten, sei nicht rechtssicher, widerspreche dem Verschlechterungsverbot an anderer Stelle, und das Fahrverbot sei laut Polizei faktisch nicht kontrollierbar. Zwischen Kern und Sandner entwickelte sich ein heftiger verbaler Schlagabtausch.

Reimer schlug vor, in den Häusern der beiden betroffenen Kläger beim Neckartor technische Einbauten vorzunehmen, um dort vergleichsweise saubere Luft zuzuführen. Der Vorschlag wirkte wie ein Offenbarungseid. Anwalt Kugler lehnte ihn ab. Da das Land schon den ersten Vergleich nicht erfüllt habe, wolle er keinen weiteren mit dem Land eingehen.

Kretschmann billigte den Vergleich

Mit seinem Versprechen auf die Mengenreduzierung an Tagen mit Feinstaubalarm hatte das Land im April 2016 ein Urteil vermieden. Der Ministerrat unter Vorsitz von Regierungschef Winfried Kretschmann hatte den Vergleich gebilligt. Richter Kern monierte, dass es in den acht Wochen, die der grün-schwarzen Landesregierung 2016 zur Stellungnahme blieben, keinen Hinweis auf den Vorbehalt gegeben habe, dass man die Verkehrsbeschränkung nicht kontrollieren könne. „In einem Vergleich einseitig neue Bedingungen nachzuschieben, das geht nicht“, so Kern. Der Einwand komme „nach anderthalb Jahren sehr spät“.

Kern erklärte außerdem, dass seine Kammer nicht gewillt sei, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zur Sprungrevision in einem ähnlich gelagerten Fall aus Düsseldorf abzuwarten. Die Verhandlung ist am 22. Februar. Denn selbst wenn das oberste Gericht eine straßenweise Sperrung für bestimmte Fahrzeuge mit grüner Plakette unter Euro 5 zulasse, wolle das Land in Stuttgart ja mit dem Hinweis auf das Verschlechterungsverbot nicht tätig werden. Nach der Logik des Landes könne man außer einer blauen Plakette zum Gesundheitsschutz gar nichts machen. „Ich glaube aber nicht, dass die blaue Plakette kommt, die Widerstände sind zu groß“, so Kern. Das Gericht wolle etwas für die Menschen erreichen, denn die Schadstoffwerte seien „erschreckend, ja wirklich gruselig“, und zwar nicht nur am Neckartor, sondern zum Beispiel auch an der Pragstraße. Dennoch argumentierte Kern, dass bei einer Verkehrsverlagerung von der Cannstatter Straße durch ein partielles Fahrverbot an anderer Stelle höhere Überschreitungen – es geht um maximal zwei Mikrogramm – in Kauf genommen werden müssten.