Der Verband Region Stuttgart schlägt im Kreis 34 Vorranggebiete für Windkraftanlagen vor. Murrhardt und Spiegelberg sind davon am stärksten betroffen.
Der Verband Region Stuttgart (VRS) schlägt für den Landkreis 24 Standorte vor, an denen Windkraftanlagen errichtet werden können. Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe des Bundes, dass mindestens 1,8 Prozent der Landfläche für Windenergie planungsrechtlich gesichert werden müssen – was auch für den Rems-Murr-Kreis gilt. Besonders stark betroffen ist das Obere Murrtal.
Acht Standorte in Murrhardt
Bis Freitag, 2. Februar, haben die betroffenen Kommunen und Bürger Gelegenheit, ihre Stellungnahme zu diesen sogenannten Vorranggebieten beim Verband Region Stuttgart abzugeben. Zahlreiche Gemeinderäte haben sich jüngst mit den potenziellen Standorten in ihrer Kommune befasst und für ordentlichen Gegenwind gesorgt – zumindest in schriftlicher Form.
So sind in Murrhardt acht mögliche Standorte für Windräder vorgesehen, in Spiegelberg und Sulzbach an der Murr sind es jeweils fünf, in Oppenweiler unmittelbar zwei sowie in Aspach und Großerlach jeweils einer. Der Murrhardter Gemeinderat will sich den Entwicklungen nicht komplett verschließen, teilt Bürgermeister Armin Mößner auf Nachfrage mit: „Aus meiner Sicht kann man sich dem Thema Windkraft in der derzeit schwierigen Gemengelage unserer Energiepolitik nicht verschließen, deshalb tragen wir auch Standorte mit.“ Allerdings sollte dies mit Ziel und Augenmaß erfolgen. Bei einem Blick in die Potenzialflächen in der Region Stuttgart sei der nordöstliche Bereich im Schwäbischen Wald beim Winddargebot eher überschaubar. Nun sollten in einem „überproportionalen Umfang“ genau dort schwerpunktmäßig in der Region Stuttgart Windräder unterstützt werden, „wo seither gerade der Landschaftsschutz eine große Rolle gespielt hat“, kritisiert der Murrhardter Schultes. „In den letzten Jahrzehnten wurden in unserem Landschaftsraum zahlreiche Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen, und unsere Städte und Gemeinden mussten nicht selten in ihrer Gewerbe- und Industrieentwicklung zurücktreten aufgrund höherrangiger Planungsziele und aus landschaftsschützenden Gründen. Es sollte daher keine Überlastung im Schwäbischen Wald stattfinden.“ Ebenso sollten alle Teile der Region Stuttgart einen Beitrag leisten für Vorranggebiete. „Es gibt gerade auch im Herzen der Region in der Übersicht der Potenzialflächen auch noch Möglichkeiten bei recht ordentlichem Winddargebot.“
Windparks statt Verspargelung
Einverstanden sei man mit den Standorten Hoblersberg, RM-14 (31 Hektar), Hohenberg, RM-11 (17 ha), und Zollstock, RM-12 (219 ha), mit der Erweiterung um den Springstein, die bisher schon Vorranggebiet im Regionalplan sind. Auch gegen den neuen Standort Bücherkopf, RM-09 (12 ha), wurden ebenfalls keine Bedenken erhoben. Mößner: „Die Standorte RM-10, RM-13, RM-16 und RM-15 lehnen wir aufgrund deren Nähe zu Naturschutz-, Bannwaldgebieten und deren Auswirkungen auf das Landschaftsbild ab.“ Zudem wurde beschlossen, dass im Gebiet des Naturparks Schwäbisch-Fränkischer Wald, dessen Zentrum Murrhardt ist, Windkraftanlagen möglichst konzentriert auf Windparks beschränkt werden, „um eine visuelle Überlastung durch Einzelstandorte zu vermeiden“. Der Verband Region Stuttgart wurde vom Gemeinderat darüber hinaus aufgefordert, dass auch im Zentrum des Verbandsgebiets der Region das landesweite Ziel von 1,8 Prozent der Fläche für die Windkraft angemessen zu berücksichtigen sei.
Viel Fläche in Spiegelberg ausgewiesen
In der Gemeinde Spiegelberg sieht man sich über Gebühr belastet, schildert Bürgermeister Max Schäfer auf Nachfrage: „Jede irgendwie mögliche Fläche auf der Spiegelberger Gemarkung“ sei mit Vorranggebieten versehen worden, „ohne das Gesamtmaß zu würdigen“, sagt Schäfer. Die Planer der Region hätten in Spiegelberg statt der geforderten 1,8 Prozent Fläche satte 4,29 Prozent als Vorranggebiet ausgewiesen. Hinzu kämen noch weitere Flächen in Vorranggebieten, die sich die Gemeinde mit anderen Kommunen teilt. „Im Ergebnis sind wir bei fünf Prozent unserer Gesamtfläche verteilt auf drei Windkraft-Vorranggebiete komplett auf unserem Gebiet, zwei weiteren Vorranggebieten teilweise auf unserem Gebiet, plus noch umliegende Windkraftvorranggebiete von angrenzenden Gemeinden und einer unbekannten Menge an Windkraftvorranggebieten in der benachbarten Region Heilbronn-Franken.“ Es werde kaum eine Stelle in Spiegelberg geben, an der man nicht mit der Energieerzeugung durch Windkraft konfrontiert sein werde. Und das als eine Gemeinde im Schwäbisch-Fränkischen Wald, die nicht unerheblich vom Tourismus im Bereich der Naherholung lebe. Der Gemeinderat hat die Planungen des VRS einstimmig abgelehnt und hofft auf einen Kompromiss, der laut Schäfer irgendwo zwischen 1,8 und fünf Prozent liegen müsse. „Durch unsere Stellungnahme an die Region Stuttgart haben wir hoffentlich die Intention der Planer ausgelöst, diesen Wert zu finden“, so Schäfer.
Umzingelung befürchtet
Der Gemeinderat in Sulzbach an der Murr kritisiert ebenfalls die hohe Konzentration von Vorranggebieten auf der Gemeindefläche. Und dass diese deutlich „über dem Maß dessen liegt, was in solch einem Prozess gegenüber der Bürgerschaft noch vertreten werden kann“. Die Planer sollten sich stattdessen lieber auf weniger Gebiete konzentrieren. „Eine Umzingelung und visuelle Verschlechterung wären sonst die Folge“, heißt es in der Stellungnahme der Sulzbacher. Der Gemeinderat fordert, sich auf das Gebiet Zollstock, RM-12 (219 ha), zu konzentrieren. „Wir sehen in zu vielen kleineren Gebieten die Gefahr einer Verspargelung der Landschaft und plädieren daher für einen größeren Windpark“, teilt der Hauptamtsleiter Michael Heinrich mit. Die Gesamtfläche sollte aber reduziert werden. Befürwortet wurde die Vorrangfläche RM-04 (14 ha), wohingegen RM-06 (46 ha) und RM-08 (22 ha) aus der Planung gestrichen werden sollen.
Was planen die Nachbarkreise?
Der Gemeinderat in Oppenweiler befürchtet, von Windrädern umzingelt zu werden. Die Gebiete RM-07 (372 ha) und RM-08 (22 ha) sollten mindestens flächenmäßig verkleinert werden, die Gebiete RM-12 und RM-06 sollten komplett gestrichen werden.
Die Gemeinden Aspach und Großerlach stehen den Planungen generell kritisch gegenüber, vor allem aber monieren beide, dass die Vorranggebiete in den angrenzenden Landkreisen nicht ausreichend dargestellt worden sind.
Genehmigung erforderlich
Vorranggebiete
Die Regionalplanung hat 34 Flächen im Kreis definiert, in denen künftig Windenergieanlagen entstehen könnten. Es handelt sich dabei um eine sogenannte „Angebotsplanung“, sprich: Es ist offen, ob und in welcher Zahl Anlagen errichtet werden. Jede einzelne Anlage braucht eine Genehmigung und muss ein eigenständiges Verfahren durchlaufen. Dazu gehören unter anderem Immissions- und Artenschutzprüfungen. Ebenso Gutachten für die konkrete Situation, bezogen auf den genauen Anlagenstandort, deren Höhe und die Emissionen.
Beteiligung
Die betroffenen Kommunen sowie deren Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, bis Freitag, 2. Februar, Stellungnahmen zu den jeweiligen Standorten abzugeben und mögliche Kritik zu äußern. Machbar ist dies über die Homepage www.beteiligung-regionalplan.de/region-stuttgart_wind/beteiligung.php .