Eine Wärmepumpe vor dem neuen Einfamilienhaus – in Zukunft eher der Normalfall Foto: epd/Heike Lyding

Die Ampelkoalition hat beim Gebäudeenergiegesetz zwar einen Kompromiss erzielt, ist im Detail aber vielfach noch uneins. Auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnt mehr Planungssicherheit in entscheidenden Punkten an.

„Kühlen Kopf bewahren und nichts überstürzen“ rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg allen Eigentümern nach dem Kompromiss der Regierungsfraktionen beim heiß diskutierten Gebäudeenergiegesetz (GEG). Schließlich sei noch vieles offen, sagt ihr Energieexperte Matthias Bauer. Die Ampelfraktionen hätten sich lediglich auf ein „sehr allgemeines Leitplankenpapier“ verständigt. Der Gesetzentwurf selbst ist unvollständig. Aus Verbrauchersicht wäre eine schnelle Einigung auf die Ausgestaltung wünschenswert, damit sie Planungssicherheit erhielten. Ein Überblick.

Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung? „Jetzt stehen endlich die fachlichen Fragen im Vordergrund“, sagt Bauer. Zum Beispiel die Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung. Diese sei wichtig und richtig. „Wir in Baden-Württemberg haben den Vorteil, dass wir durch das Klimaschutzgesetz auf einem guten Weg sind und die Wärmeplanung der planungsverpflichteten Kommunen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein wird.“ Die Verbraucherzentrale fordert allerdings, „dass die Planungsergebnisse den Verbrauchern und Energieberatern unkompliziert zur Verfügung stehen“.

Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, gelten die Vorgaben beim Heizungstausch noch nicht – eine neu eingebaute Anlage muss nicht vom nächsten Jahr an zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Da werden Übergangsfristen „ab etwa 2028“ erwogen.

Dem Ampelpapier zufolge dürfen vom 1. Januar 2024 an neue Gasheizungen aber nur eingebaut werden, wenn sie auf Wasserstoff umrüstbar sind – dies gelte auch für neue Häuser außerhalb von Neubaugebieten. Da stellt sich die Frage, inwieweit solche „H2-ready“-Anlagen verfügbar sind. „In Neubaugebieten gelten die Regelungen des GEG unmittelbar ab 1.1.2024“, heißt es.

Wenn hingegen eine Wärmeplanung vorliegt, darf von Januar an der Verkauf von Gasheizungen nur stattfinden, „wenn eine Beratung erfolgt, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und die mögliche Unwirtschaftlichkeit hinweist“ – wobei die Grünen für eine verpflichtende Beratung und die Liberalen für ein Beratungsangebot sind. Darüber hinaus soll es Aufklärungskampagnen über die CO2-Bepreisung und das Klimaschutzgesetz geben.

Umstritten ist in der Koalition auch, ob eine 2024 neu eingebaute Gasheizung bis 2028 wieder ausgebaut werden muss, wenn bis dahin die Wärmeplanung erstellt ist.

Welche Heizungen sind erlaubt? Die von der FDP versprochene Technologieoffenheit sei eine „Nebelkerze“, sagt Bauer. „Es ist offen, was konkret damit gemeint ist.“ Es sei schon klar, dass es auf absehbare Zeit weder genug Wasserstoff noch genug E-Fuels für Verbrenneranlagen in den Heizungskellern geben werde. Auch würden beide Energien allein zum Verheizen zu teuer sein.

Ölheizungen können noch eingebaut werden, wenn sie in Verbindung mit einer Wärmepumpe an kalten Tagen die Spitzenlast ausgleichen – und in Kombination mit erneuerbaren Energien wie der Solaranlage.

Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, sind jetzt sogar generell erlaubt – sie „erfüllen die 65-Prozent-Vorgabe ausnahmslos“, heißt es im Ampelpapier.

Offen ist auch, was beim Einbau einer neuen Gasheizung passiert, die auf Wasserstoff umrüstbar ist, die Gemeinde aber Fernwärme vorgibt. Da ist nur vage von „angemessenen Übergangsfristen“ die Rede.

Wie sieht die staatliche Förderung aus? Unklar ist auch, wie die Förderung für neue, klimafreundliche Heizungen ausgestaltet werden soll. Aktuell gibt es eine Förderung von 30 Prozent für alle Käufer und von 50 Prozent für Bezieher unterer Einkommen.

Der Gedanke einer sozial austarierten Förderung sei richtig – eine klare Linie müsse aber noch in der Ampel ausdiskutiert werden, mahnt Bauer. „Haushalte dürfen im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen nicht überfordert werden“, verspricht die Ampel. Das Fördergeld soll aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes kommen und „möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigen“. Wörtlich heißt im Papier: „Wir wollen niemanden zu etwas verpflichten, das in der jeweiligen Lebenslage nicht leistbar ist.“

Darum würden die Ausnahmeregelungen – wie etwa die Vorgabe, dass Eigentümer im Alter von 80 Jahren und mehr vom verpflichtenden Heizungstausch ausgenommen werden sollen – „überarbeitet und plausibler gestaltet“. Möglicherweise werden Rentner generell gesondert behandelt, weil sie schwerer an Bankkredite kommen.

Wie werden (Ver-)Mieter behandelt? Die Verbraucherschützer fragen sich, wie die Mieter vor Kosten geschützt werden können – vor allem angesichts der Absicht, eine weitere Modernisierungsumlage einzuführen. Hauseigentümer sollen damit die Kosten für eine neue Heizung auf ihre Mieter umlegen können – sofern staatliche Förderung fließt und die Mieter daran partizipieren, indem etwa die Heizkosten sinken. Mieter, so heißt es seitens der Ampel, sollten nicht über Gebühr belastet werden und von der Inanspruchnahme der Förderung „unter Berücksichtigung der weiteren Modernisierungsumlage finanziell profitieren“. Ein Vermieter wiederum solle „Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren“.

Was rät die Verbraucherzentrale? Die Verbraucherzentrale empfiehlt den Heizungsbesitzern, keine übereilten Investitionen zu tätigen. „Es muss jetzt Zeit sein, die private Heizungswende zu planen, Beratung einzuholen und kontinuierlich den Standard des Gebäudes zu verbessern“, sagt Bauer. Je besser es energetisch aufgestellt sei, umso wirtschaftlicher könne später zum Beispiel eine Wärmepumpe betrieben werden.