Beim Heizungsgesetz geht es noch um zahlreiche Details. Foto: IMAGO/Christian Ohde/IMAGO/Christian Ohde

Die Ampel-Koalition hat den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz in erster Lesung in den Bundestag eingebracht. Einiges bleibt vage. Was Mieter und Vermieter wissen sollten.

Es sind Worte, die das Potenzial für die Untertreibung des Jahres haben. Es habe beim Heizungsgesetz in der Koalition bei dem Thema „ein bisschen“ geruckelt, so sagte es der Kanzler in dieser Woche bei der traditionellen Spargelfahrt des Seeheimer Kreises der SPD.

Olaf Scholz fügte noch hinzu, es habe sich nun, so glaube er, „zu Ende geruckelt“. Ein Satz, der sich als falsch erweisen könnte. Denn wer in das Papier mit Leitplanken schaut, auf welche die Ampel sich für das weitere Gesetzgebungsverfahren verständigt hat, erkennt: Es gibt drei knifflige Punkte, die noch einiges an inhaltlicher Arbeit erfordern. Es geht dabei um zentrale Fragen: nämlich um die die Frage der Ausnahmeregelungen, die Ausgestaltung des Mieterschutzes und der Förderung für Hausbesitzer.

Woher das Geld kommen soll

„Haushalte dürfen im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen nicht überfordert werden“, heißt es in dem Koalitionspapier. Mit seiner Hilfe soll der Gesetzentwurf, der am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag debattiert wurde, nun weiter überarbeitet werden. Es werde von Seiten des Bundes eine Förderung geben, die „möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft“ im Blick hat. So allgemein formuliert, können alle Koalitionsparteien zustimmen. Doch im Konkreten gibt es noch großes Konfliktpotenzial. Die Frage, wer wie stark und wie genau gefördert wird, ist bislang unbeantwortet. Feststeht eigentlich nur eins: Die Förderungen sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen.

Große Fragezeichen gibt es auch noch bei einem zweiten Thema: dem Mieterschutz. Dabei geht es um die Frage, wer am Ende dafür zahlen muss, wenn die Heizung ausgetauscht wird. Wenn in eine Heizung investiert wird, übernimmt das eigentlich der Vermieter. Er hat aber die Möglichkeit, die Mieter über die Modernisierungsumlage an den Kosten zu beteiligen.

Die SPD dringt deshalb auf mehr Mieterschutz. „Heizen muss bezahlbar sein“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, unserer Redaktion. „Darum werden wir in den parlamentarischen Beratungen ein Hauptaugenmerk auf den Mieterschutz und eine ausgewogene Förderung legen“, kündigte sie an. „Die Kosten für eine klimafreundliche Heizung dürfen nicht einseitig bei den Mieterinnen und Mietern hängen bleiben.“ Zudem brauche es Anreize, damit Vermieter investierten.

Das blumige Wort von der „Förderkulisse“

Doch wie soll das funktionieren? Bislang verrät die Ampel nur, dass man bei den Fördermöglichkeiten darauf Rücksicht nehmen wolle, dass es die Modernisierungsumlage bereits gibt. Zudem soll eine weitere, ähnliche Maßnahme eingeführt werden, die dafür sorgen soll, dass sowohl Mieter als auch Vermieter von der Förderung für eine klimafreundliche Heizung profitieren. Die Koalition bleibt reichlich vage. Und liefert Raum für Auseinandersetzungen zwischen SPD und FDP, die sich in der Ampel auch als Anwalt der Vermieter sieht.

Der dritte Streitpunkt betrifft die Frage, welche Hausbesitzer vom Heizungsgesetz ausgenommen sein sollen. Im bisherigen Gesetzentwurf ist eine Altersgrenze von 80 Jahren festgelegt. Das ist umstritten. Die Ampel verspricht nun lediglich, dass Ausnahmeregeln „überarbeitet und plausibler gestaltet“ werden sollen.

Der Paritätische Gesamtverband fordert die Ampel-Koalition auf, das Gebäudeenergiegesetz in Sachen Mieterschutz schnell nachzubessern. „Für eine soziale Wärmewende braucht es jetzt zügig eine verbindliche Einigung auf einen umfassenden Schutz vor höheren Kosten für die Mieter“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Ulrich Schneider, unserer Redaktion. „Dafür muss die Modernisierungsumlage grundlegend reformiert werden.“ Schneider verlangte zugleich, dass die Ampel beim Heizungstausch für die Förderung von Hausbesitzern eine Möglichkeit der sozialen Staffelung finden müsse.