Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Archivbild) Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Der Bund will sich an den Flüchtlingskosten, die auf die Länder zukommen, beteiligen. Baden-Württembergs Ministerpräsident begrüßt das, will aber die Option zu Nachverhandlungen offenhalten.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann begrüßt die Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Unterbringung und Versorgung ukrainischer Flüchtlinge. „Es ist erst mal ein gutes Signal, dass sich der Bund zu seiner finanziellen Mitverantwortung für die Kosten bekannt hat“, sagte der Grünen-Politiker am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Allerdings gebe es noch viele Unsicherheiten. „Niemand kann heute sagen, wie viele Geflüchtete aus der Ukraine noch kommen und wie lange sie bleiben.“ Die am Donnerstag gefundene Vereinbarung von Bund und Ländern könne nur vorläufig sein und werde im Herbst überprüft.

Kretschmann nannte es einen wichtigen Baustein, dass der Bund sich dauerhaft an den Kosten für Versorgung und Integration von allen weiteren Flüchtlingen rückwirkend ab 1.1.22 beteiligen werde. „Wir brauchen langfristig einen engen Schulterschluss in der Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen.“ Deshalb habe das Land den Kommunen früh zugesagt, die Sozialleistungen von privat untergebrachten Kriegsflüchtlingen zu tragen.

Vorläufige Einigung am Donnerstagabend

Bund und Länder hatten sich am späten Donnerstagabend nach zähen Verhandlungen auf eine Verteilung der Kosten für die Versorgung der Kriegsflüchtlinge geeinigt. Geflüchtete aus der Ukraine sollen demnach wie anerkannte Asylbewerber finanziell unterstützt werden. Das bedeutet, dass sie die gleichen Leistungen wie etwa Hartz-IV-Empfänger erhalten sollen. Der Bund will die Kommunen bei den Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge im laufenden Jahr mit 500 Millionen Euro unterstützen, die Länder sollen für bereits entstandene Kosten vom Bund ebenfalls 500 Millionen Euro bekommen. An Kosten für die Integration in Kita oder Schule will sich der Bund mit einem Betrag von einer Milliarde Euro beteiligen.