Steuern und Abgaben machen einen großen Teil des Strompreises aus. Foto: Maryia_K / shutterstock.com

In diesem Beispiel zeigen wir anhand des aktuellen Durchschnittspreises von Strom, welche Steuern und Abgaben darauf anfallen.

Im ersten Halbjahr 2022 ist der Strompreis im Bundesdurchschnitt um fast 5 Cent pro Kilowattstunde im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Im Juli 2022 lag der durchschnittliche Strompreis nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bei 37,30 Cent pro Kilowattstunde. Welche staatlich veranlassten Abgaben auf diesen Preis anfallen, haben wir nachfolgend zusammengefasst.

Diese Abgaben fallen auf Strom an

Der Strompreis in Deutschland setzt sich grob gesagt aus drei Bestandteilen zusammen. An erster Stelle stehen die Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb des Stroms. Als zweites folgen die Kosten für die Netzinfrastruktur (Netzentgelte). Der dritte Bestandteil besteht aus Steuern, Abgaben und Umlagen. Letzter hat laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in den vergangenen Jahren etwa die Hälfte des Strompreises ausgemacht. Die Gewichtung hat sich jedoch im Jahr 2022 verschoben. Nicht nur sind die Beschaffungspreise für Strom deutlich gestiegen, auch der Wegfall der Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) zum 01. Juli 2022 hat das Verhältnis verschoben. Wie die aktuelle Strompreiszusammensetzung aussieht, zeigen aktuelle Zahlen des BDEW aus dem Juli 2022.

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Strompreiszusammensetzung am Beispiel Juli 2022

Nachdem die EEG-Umlage auf Strom zum 01. Juli 2022 weggefallen ist, lag der durchschnittliche Preis in jenem Monat bei 37,30 ct / kWh. Die Preiszusammensetzung gestaltet sich wie folgt:

Art

Kostenanteil

Prozentanteil

Gesamt

37,30 ct

100 %

Beschaffung und Vertrieb

18,31 ct

49,09 %

Netzentgelt

8,08 ct

21,66 %

Mehrwertsteuer

5,96 ct

15,98 %

Stromsteuer

2,05 ct

5,50 %

Konzessionsabgabe

1,66 ct

4,45 %

§19 StromNEV-Umlage

0,44 ct

1,18 %

Offshore-Netzumlage

0,42 ct

1,13 %

KWKG-Umlage

0,38 ct

1,02 %

Insgesamt hatten die staatlichen Abgaben im Juli 2022 also einen Anteil von 10,91 ct / kWh am Gesamtpreis, was 29,25 % entsprach. Würde man die Abgaben nun vom aktuellen Strompreis abziehen, käme man auf 26,39 ct / kWh. 2021 lag der durchschnittliche Strompreis noch bei 32,16 ct / kWh. Die staatlichen Abgaben machten 16,4 ct davon aus, also ziemlich genau 51 %. Im Jahr 2020 lagen die staatlichen Anteile bei etwa 52 %, 2019 waren es rund 52,46 %.

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Fazit

In den Jahren 2013 bis 2021 lag der Anteil der staatlichen Abgaben auf Strom bei etwa 50 %. Ohne Steuern, Abgaben und Umlagen hätten Verbraucher etwa die Hälfte weniger gezahlt. Erst in diesem Jahr hat sich die Gewichtung verschoben. Durch die höheren Beschaffungskosten und den Wegfall der EEG-Umlage hatten die staatlichen Abgaben zuletzt einen Anteil von etwa 30 % am Strompreis.