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In zwei Dritteln aller Erbfälle wechseln Immobilien den Besitzer. Das kann für Streit unter den Erben sorgen. Umso wichtiger ist eine rechtzeitige und wohl überlegte Nachlassplanung.

Köln - Ein Mietshaus in bester Kölner Innenstadtlage, dazu eine geräumige Eigentumswohnung. Gold, Schmuck, Gemälde und ein Barvermögen im sechsstelligen Bereich: Inge C. war eine wohlhabende Frau. Als sie im April 2013 im Alter von 89 Jahren verstarb, lautete ihr notariell beurkundeter letzter Wille, dass ihr Lebensgefährte, mit dem sie die letzten zehn Jahre ihres Lebens verbracht hatte – ihr Ehemann war schon Ende der 1970er Jahre verstorben – sämtliche mobilen Vermögenswerte erben sollte. Die beiden Söhne hingegen sollten die Immobilien bekommen, wobei ihr Lebensgefährte die Eigentumswohnung bis zu seinem Tod kostenfrei nutzen können sollte.

 

Eine klare Sache, sollte man meinen. Doch der Teufel steckt wie so oft im Detail: Wie zum Beispiel sieht es mit den Miet- und Mietkautionskonten des Mietshauses aus? Zählen diese zum Immobilienvermögen und gehen daher an die Söhne? Oder sind sie dem restlichen Geldvermögen zuzurechnen und stehen dem Lebensgefährten zu?

Und dann war da noch eine grundsätzliche Sache: Das Testament kam nur einen Monat vor dem Tod von Inge C. zustande – da war sie bereits pflegebedürftig, hochgradig dement und fast blind. In allen vorherigen Testamenten waren die Söhne als Alleinerben genannt. War die Aufteilung zwischen Lebensgefährte und Söhnen also wirklich der letzte Wille der alten Frau? Oder hatte sie das Testament unterschrieben, ohne zu wissen, was darin steht?

Beim Vererben von Immobilien ist die Lage oft kompliziert

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, zu Lebzeiten rechtzeitig vorzusorgen – und alle Betroffenen mit einzubeziehen. Denn gerade wenn es um das Vererben von Immobilien geht, ist die Lage häufig kompliziert. Wird hier nicht für Transparenz und eine eindeutige Aufteilung des Nachlasses gesorgt, ist nach dem Tod Streit zwischen den Erben vorprogrammiert. „Ziele wie eine klare Erbaufteilung und die Vermeidung von Streit im Erbfall lassen sich nur durch eine rechtzeitige und wohl überlegte Nachlassplanung verwirklichen“, mahnt Paul Grötsch, Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht und Fachanwalt für Erbrecht in München. „Laientestamente halten für die Erben oft böse Überraschungen bereit.“

Diese Problematik ist allgegenwärtig, denn auf Deutschland rollt eine historisch nie da gewesene Erbschaftswelle zu: Die Eltern der Babyboomer aus den 1960er Jahren erreichen so langsam ein Alter, in dem eine Erbschaft zunehmend wahrscheinlich wird. Und in rund zwei Dritteln der Fälle werden Immobilien vererbt. Laut einer Allianz-Studie macht aber nur etwa jeder Vierte (27 Prozent) die ererbte Immobilie zu seinem Eigenheim. Vier von zehn Erben (40 Prozent) verkaufen die Immobilie, 15 Prozent entscheiden sich für eine Vermietung.