Grüne und SPD in Stuttgart gehen mit gegenseitigen Wahlempfehlungen in die Bundestagswahl. Der Kommunikationswissenschaftler Frank Brettschneider (Foto) meint, dass der Deal schräg ist - die SPD profitiert davon wohl nicht. Foto: dpa

Grüne und SPD in Stuttgart gehen mit gegenseitigen Wahlempfehlungen in die Bundestagswahl. Der Kommunikationswissenschaftler Frank Brettschneider meint, dass der Deal schräg ist - die SPD profitiert davon wohl nicht.

Stuttgart - Grüne und SPD in Stuttgart gehen mit gegenseitigen Wahlempfehlungen in die Bundestagswahl. Im Stuttgarter Süden wird den Wählern nahegelegt, Grünen-Bundeschef Cem Özdemir die Erststimme zu geben. Im Stuttgarter Norden empfehlen sie den SPD-Kandidaten Nicolas Schäfstoß. Im Interview meint der Kommunikationswissenschaftler Frank Brettschneider von der Universität Hohenheim, dass der Deal schräg ist - die SPD profitiert davon wohl nicht. 

Haben solche Wahlempfehlungen überhaupt Einfluss auf das Wahlverhalten?

Es ist nicht auszuschließen, dass sich einige SPD-Anhänger, die Ute Vogt ihre Erststimme geben wollten, nun für Cem Özdemir entscheiden. Aber groß dürfte dieser Anteil nicht sein. Damit Wahlempfehlungen wirken, müssen die Wählerinnen und Wähler sie ja erst einmal wahrnehmen. Und dann treffen die meisten Wählerinnen und Wähler ihre Entscheidung aufgrund eigenen Nachdenkens. Allerdings kann es sein, dass diese Wahlempfehlung auf einige SPD-Anhänger demotivierend wirkt - vor allem auf jene, die auf Bundesebene keine rot-grüne Koalition bevorzugen, sondern eine große Koalition.

Wer profitiert von diesen Wahlempfehlungen?

Wenn davon jemand profitiert, dann nur Cem Özdemir. Seine Chancen im Kampf um das Direktmandat im Wahlkreis Stuttgart I gegen den CDU-Kandidaten Stefan Kaufmann sind damit etwas besser geworden.

War es also falsch von der SPD, diesen Deal einzugehen?

Die SPD hat von diesem Deal gar nichts. Während Cem Özdemir im Wahlkreis Stuttgart I vielleicht profitieren kann, wird der SPD-Kandidat im Wahlkreis Stuttgart II sicher nicht profitieren. Grünen-Anhänger werden vermutlich weiterhin die bekanntere Grünen-Politikern Birgitt Bender wählen, statt einen unbekannten und aussichtslosen SPD-Kandidaten.

Wie sind solche Empfehlungen generell einzuschätzen? Handelt es sich um eine - unzulässige - Beeinflussung der Wähler?

Nein, eine unzulässige Beeinflussung ist das nicht. Die Wählerinnen und Wähler sind ja keine Befehlsempfänger der Parteien. Sie haben ihren eigenen Kopf und treffen ihre eigene Entscheidung. Ob sie in diese Entscheidung auch die Empfehlungen von Parteien einfließen lassen, liegt alleine in ihrer Hand. 

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