Das Areal für die neue Fuchshof-Schule vor dem Baustart 2020. Foto: Werner Kuhnle

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat einem Anwohner Recht gegeben, der gegen den Bebauungsplan der Ludwigsburger Fuchshofschule geklagt hatte.

Ludwigsburg - Im Rechtsstreit um die geplante Erweiterung der neuen Fuchshofschule in der Oststadt hat die Stadt Ludwigsburg vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim eine Niederlage erlitten. Das Gericht entschied am Mittwoch über die Normenkontrolle, teilte den Beteiligten das Urteil dann am Donnerstag noch ohne Begründung telefonisch mit.

Auf Alternativfläche ist Wohnbau vorgesehen

Darum geht’s: Ein Anwohner auf der Westseite der Schule hatte dagegen geklagt, dass ein Teil seines Grundstücks im Bebauungsplan als Fläche für die Schulerweiterung vorgesehen ist – obwohl die Stadt auf der Ostseite der Schule selbst genügend Fläche für den Anbau zur Verfügung hätte. Auf den dortigen Grundstücken, die sich im Stadteigentum befinden, ist jedoch eine Wohnbebauung durch einen Investor vorgesehen, der dafür laut Auskunft der Stadtverwaltung ein Ankaufsrecht hat. „Die Antragstellerinnen machten eine Verletzung ihres Eigentumsrechts geltend“, teilt VGH-Sprecher Matthias Hettich mit. Diesem Antrag hat der VGH stattgegeben „und den Bebauungsplan aufgehoben“, so Hettich.

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Da die Urteilsgründe noch nicht schriftlich vorliegen, kann das Gericht zum weiteren Inhalt keine Angaben machen. Es ist auch abzuwarten, ob ein Rechtsmittel eingelegt wird. Die Stadt könnte eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einreichen. Sollte es hingegen beim Urteil bleiben, wird die Stadt die Fragen neu beantworten müssen, inwiefern die Schule erweitert und ob die Wohnbebauung wie geplant verwirklicht werden kann.