An sieben Standorten in Leinfelden-Echterdingen blitzen Geräte, die immer wieder Thema vor Gericht sind. Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen prüft aktuell, ob eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für sie Auswirkungen haben wird. Es geht um die noch recht neuen Laserblitzer.

Leinfelden-Echterdingen - Bei den noch recht neuen Blitzern ist der Wurm drin. Es will einfach juristisch keine Ruhe reinkommen in den Fall. Vor Kurzem hat das Bundesverfassungsgericht über moderne Laserblitzer geurteilt. Und die Richter haben einem klagenden Autofahrer recht gegeben. Demnach müssten die Lasersäulen die Rohmessdaten bei einem Blitzvorgang komplett abspeichern, um sie für den Fall der Fälle parat zu haben. Ansonsten sei das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

Vorausgegangen war dem Urteil eine abgewiesene Klage vor dem Amtsgericht im fränkischen Hersbruck sowie die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg, das eine eingelegte Rechtsbeschwerde verwarf. Im verhandelten Fall handelte es sich um das Blitzergerät PoliScan SM1 der Firma Vitronic. Aber auch andere Hersteller sind in die Kritik geraten, zum Beispiel Jenoptik. Hier hatte der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes im Juli 2019 geurteilt, dass der Blitzer namens Traffistar S350 nicht mehr eingesetzt werden dürfe, bis der Hersteller Jenoptik ein Software-Update vorgenommen habe. Eben dieses Blitzermodell steht auch auf den Fildern.

Messeinheiten abwechselnd in Säulen eingesetzt

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen hatte sich im Jahr 2019 sieben solcher Blitzersäulen für 280 000 Euro gekauft. Dazu gehören zwei Messeinheiten, die abwechselnd in die sieben Säulen eingesetzt werden können, um das Tempo der Autofahrer auf den Straßen der Kommune zu überwachen und Verstöße zu ahnden. Die Rechtsstreits in der Republik hat der Ordnungsamtsleiter, Gerd Maier, interessiert verfolgt. Im Frühjahr 2020 wähnte er sich auf der sicheren Seite.

Nachdem klar war, dass der Gerätetyp der Firma Jenoptik aus Kapazitätsgründen nicht den gesamten Blitzvorgang abspeichert, sondern nur entscheidende Sequenzen, kam ein Update ins Gespräch. Dieses ließ zunächst auf sich warten. Dann die überraschende Nachricht: Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), das nationale Metrologieinstitut der Bundesrepublik Deutschland, werde einer Zulassung der Software nicht zustimmen, war im Februar auf der Internetseite von Jenoptik nachzulesen. Es gebe für das Update keinen zwingenden Grund, die Blitzer würden gemäß der Vorgaben arbeiten. Damit war der Fall fürs Ordnungsamts Leinfelden-Echterdigen erledigt.

Stadt wartet auf Rückmeldung von Jenoptik

Ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in diesem Dezember nun erneute Unsicherheit mit sich bringt, möchte Gerd Maier aktuell noch nicht kommentieren. Er habe Jenoptik kontaktiert und warte noch auf eine Rückmeldung, lässt ein Sprecher der Stadt ausrichten. Gegenüber unserer Zeitung äußert sich eine Jenoptik-Sprecherin zurückhaltend: „Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben wir zur Kenntnis genommen. Derzeit sind wir dabei, den Inhalt zu evaluieren. Es wird eine mit allen Messsystemherstellern abgestimmte Stellungnahme über den Bundesverband Verkehrssicherheitstechnik folgen.“