Die sieben neuen Blitzer in L.-E. nutzen die nun beklagte Messtechnik. Foto: Thomas Krämer

Ein Gericht im Saarland bemängelt die Messtechnik von Blitzern, die neuerdings auch auf den Fildern Temposünder überführen sollen. Was bedeutet das Urteil nun für die Stadt Leinfelden-Echterdingen?

Leinfelden-Echterdingen - Es ist ein Detail, doch es stößt auf bundesweites Interesse. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlands hat Anfang Juli geurteilt, dass die Grundrechte von geblitzten Autofahrern auf ein faires Verfahren verletzt sind. Konkret geht es um die Messtechnik eines Gerätes von Jenoptik, den Traffistar S350. Das Geröt überführt zu schnelle Fahrer mittels Lasertechnik und nicht mehr mit Radar. Bundesweit sind circa 750 solcher Blitzertypen im Einsatz. Auch in Leinfelden-Echterdingen stehen seit Kurzem sieben Säulen des fraglichen Typs am Straßenrand. Zudem wird seit ein paar Jahren in einem Caddy dieselbe Technik genutzt.

Was bemängeln die Richter?

Ein Autofahrer war zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt worden, weil er mit 27 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs war. Der Autofahrer wehrte sich, weil er vorbrachte, die Messgeräte vom Typ Traffistar S350 würden die Daten nicht lückenlos aufzeichnen, sodass „die Möglichkeit ausgeschlossen sei, die Messung sachverständig überprüfen zu lassen, da das Gerät nicht alle Messdaten speichere.“ So steht es in einer Mitteilung des Verfassungsgerichts. Das Amtsgericht Saarbrücken und das Saarländische Oberlandesgericht gaben den Beanstandungen des Autofahrers nicht recht, das Verfassungsgericht sieht es nun anders. „Ob die Messungen mit dem Gerät Traffistar S350 verwertbar sind, ist in der bußgeldlichen Rechtssprechung höchst umstritten“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Das Gericht habe sich vor seinem Urteil den Rat von drei Sachverständigen eingeholt.

Sind die Blitzer jetzt am Ende?

Die Firma Jenoptik hat anlässlich des Gerichtsurteils aus dem Saarland eine ausführliche Presseerklärung auf die Internetseite des Unternehmens gestellt. Darin wird unter anderem auf etliche Urteile anderer Gerichte im Bundesgebiet verwiesen, die zu einem anderen Schluss kommen als die saarländischen Verfassungsrichter. Zudem, und das ist wohl das Wichtigste, sei die Zulassung für das Messgerät durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) nicht von dem Urteil berührt, sie bestehe fort. „Es gibt aus unserer Sicht keine Veranlassung, die Anlagen in anderen Bundesländern abzuschalten“, heißt es. „Die Messtechnik funktioniert zuverlässig und korrekt.“

Was bedeutet das für Leinfelden-Echterdingen?

Leinfelden-Echterdingen hat die Blitzer mit der fraglichen Messtechnik jüngst angeschafft, von den sieben Säulen sind noch nicht alle in Betrieb. Laut dem Leiter des Ordnungsamts, Gerd Maier, werden die Blitzer aktuell nach und nach angeschlossen. Während es Gemeinden gibt, die die Geräte einstweilen lieber abschalten will, Albstadt zum Beispiel, sieht Gerd Maier dafür keine Veranlassung. „Die Messungen sind korrekt“, sagt er. Das Urteil im Saarland habe zunächst keine Strahlkraft auf andere Bundesländer. In Leinfelden-Echterdingen würde es erst dann zum Thema werden, wenn ein Autofahrer aus Baden-Württemberg wegen eines Traffistar S350 klagt.

Wie reagiert Jenoptik auf das Urteil?

Obschon Jenoptik in der Erklärung wiederholt betont, dass an der Korrektheit der Messtechnik kein Zweifel bestehe, sie sei geeicht und zu 100 Prozent glaubwürdig, sei der PTB ein Update vorgelegt worden. Sobald es grünes Licht von der Kontrollinstanz gebe, würde die neue Software auf die Geräte gespielt. Damit soll der Kritik begegnet werden, die Blitzersäulen würden nicht alle Details aufzeichnen. Bisher galt: „Die gerichtssichere Messung bedeutet, dass Positionsdaten des Fahrzeugs, wie Beginn, Ende, Fotopunkt und Abstand zum Fahrbahnrand, nach der Messung im Foto mitgegeben wird.“ Zugriff auf die Daten habe allein die Behörde, die die Messgeräte betreibe. Die Geräte müssten nach dem Update nicht mehr neuzugelassen werden.