Der Flughafen soll mit Stuttgart 21 von der Bahn deutlich besser erschlossen werden. Foto: Lichtgut/Christoph Schmidt

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof den Stuttgart-21-Bau am Flughafen ausgebremst hat, fallen die Reaktionen unterschiedlich aus. Klar ist jedoch: Der Naturschutz darf weder beim Straßenbau noch bei Stuttgart 21 übergangen werden, kommentiert Konstantin Schwarz.

Stuttgart - Das Infrastrukturprojekt Stuttgart 21 ist seit bald neun Jahren im Bau. Dennoch wird es weiterhin beklagt, und ein Ende der Rechtsstreitigkeiten ist nicht absehbar. Vom Bahn-Vorstand sind diese Verfahren zuweilen verärgert kommentiert worden. China und der Nahe Osten wurden als Beispiele für schnelle Baudurchführung ohne hinderliche Einmischung genannt. In Deutschland dürfen sich auch Naturschutzverbände zur Wehr setzen. Zumal in einem Ballungsraum wie Stuttgart und der hoch verdichteten Filderebene ist das kein Nachteil.

Die nächste Klage gegen Stuttgart 21 wird von Anwälten der Bahn übrigens bereits vorhergesehen. Wenn beim Abstellbahnhof im Neckartal Eidechsen ohne Rücksicht auf den Naturschutz beiseite geräumt werden, dann erwarte er, dass man sich vor Gericht wiedersehe, so Bahn-Anwalt Peter Schütz. Weitere Hürden sind also erkennbar.

Eisenbahn-Bundesamt hat Versäumnisse begangen

Zunächst aber muss sich die Bahn um die Auswirkungen des jüngsten Mannheimer Urteils kümmern. Versäumnisse hat hier, übrigens nicht zum ersten Mal, das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) begangen. Dessen Fehleinschätzung zum Aufbau der Grundwasseranlage im Schlossgarten hat den Bau von S 21 bereits verzögert. Von der fehlerhaften Abwägung für ein Straßenbauvorhaben, das von Stuttgart 21 ausgelöst worden ist, könnte das Gesamtprojekt nun erneut empfindlich getroffen werden.

Trotz des von Bahn-Vorstand Ronald Pofalla versuchten Befreiungsschlages mit einer Verschiebung der S-21-Inbetriebnahme auf Ende 2025 bleibt der Zeitplan eng. Weder am Flughafen noch für den Tiefbahnhof existieren nennenswerte Zeitpuffer. Ob im Sommer 2019 auf den Fildern tatsächlich gebaut werden kann, ist angesichts des Urteils sehr unsicher.

konstantin.schwarz@stzn.de