"Whistleblower" Edward Snowden Foto: WIKILEAKS

Grüne und Linke wollten mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht erreichen, dass Edward Snowden in Deutschland vernommen werden kann. Karlsruhe sieht sich in der Sache aber nicht zuständig.

Karlsruhe - Die Opposition ist mit ihrem Versuch gescheitert, vor dem Bundesverfassungsgericht eine Vernehmung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden in Deutschland durchzusetzen. Das oberste deutsche Gericht wies die Anträge als unzulässig ab, wie es am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Linke und Grüne reagierten enttäuscht und kündigten an, weitere Schritte zu prüfen. Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), sprach von einer „Klatsche“ für die Opposition.

 

Mit ihrer Klage wollten Linke und Grüne erreichen, dass der NSA-Ausschuss des Bundestages Snowden als Zeugen in Deutschland befragt. Union und SPD hatten gegen eine Vernehmung auf deutschem Boden votiert und waren damit den außenpolitischen Bedenken der Regierung gefolgt. Die USA sind hinter Snowden her, weil er im großen Stil vertrauliche Dokumente der NSA öffentlich gemacht und so die massenhafte Datenausspähung durch den US-Geheimdienst ans Licht gebracht hatte. Die Regierung fürchtet eine schwere Belastung der Beziehung zu den USA, falls Snowden nach Deutschland kommen würde.

Linke und Grüne wollen sich damit nicht abfinden. Im September hatten sie Klage gegen die Regierung und den Ausschuss eingereicht. Sie sehen sich als Ausschussmitglieder in ihrem Grundrecht verletzt. Der Ausschuss müsse Snowden in Deutschland vernehmen, weil die Opposition dies beantragt habe, argumentieren sie.

Karlsruhe hält sich für nicht zuständig

Doch das Verfassungsgericht sah das anders: Es gehe in der Klage nicht um die Verletzung von Grundrechten der Ausschussminderheit, sondern um die verfahrensrechtliche Überprüfung der Ausschussarbeit im Einzelnen. Für diese Fragen sei aber nicht das Verfassungsgericht zuständig, sondern der Bundesgerichtshof (BGH).

Untersuchungsausschüsse arbeiten nach einem eigenen Gesetz. Dieses weist Streitigkeiten zu rein verfahrensrechtlichen Fragen dem BGH zu.

Linke und Grüne wollen nun „alle in Betracht kommenden Möglichkeiten“ prüfen, um doch noch eine Befragung Snowdens in Deutschland zu erreichen - auch den Gang zum BGH. Es ist jedoch fraglich, ob dieser Weg für ihr Anliegen erfolgversprechend ist. Schließlich fühlen sie sich nicht in einer Verfahrensfrage benachteiligt, wofür der BGH zuständig wäre, sondern sie sehen ihre Minderheitenrechte verletzt.

"Noch nicht das letzte Wort gesprochen"

Der Grünen-Obmann Konstantin von Notz sagte zu dem Beschluss aus Karlsruhe: „Für das Parlament ist das schlecht.“ Er betonte aber: „Wir lassen uns dadurch nicht zurückwerfen. Da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen.“ Die Linke-Obfrau Martina Renner sagte: „Wir sind natürlich enttäuscht.“ Eine Vernehmung Snowdens in Deutschland sei nun schwieriger geworden, aber keineswegs vom Tisch. „Wir werden weiter politisch und parlamentarisch Druck machen.“

Die Opposition erwägt auch, wegen anderer Streitfragen vor Gericht zu ziehen - etwa wegen Aktenschwärzungen und der geheimen Einstufung vieler Dokumente. Der Ausschussvorsitzende Sensburg riet davon ab und rief Linke und Grüne auf, zur Sacharbeit zurückzukehren. Sie hätten versucht, sich mit ihrer Klage in Szene zu setzen, und nun eine Klatsche bekommen, sagte er. „Das ist ein richtiger Reinfall für die Opposition.“