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Union und FDP haben im Koalitionsvertrag angekündigt, an drei Stellen das Mietrecht zu reformieren. Die Ankündigungen schlagen hohe Wellen.

Berlin - Union und FDP haben im Koalitionsvertrag angekündigt, an drei Stellen das Mietrecht zu reformieren. Während es bislang wenig Konkretes gibt, schlagen allein die Ankündigungen hohe Wellen.

Es geht zum einen um die Kündigungsfristen. Seit 2001 gelten unterschiedliche Fristen für Mieter und Vermieter. Mieter haben grundsätzlich eine nur dreimonatige Kündigungsfrist. Vermieter haben je nach Dauer des Mietverhältnisses drei Monate Kündigungsfrist (bei einem Mietverhältnis bis fünf Jahre), sechs Monate (über fünf Jahre) und neun Monate (über acht Jahre).

Künftig sollen für Mieter und Vermieter die gleichen Fristen gelten. Nichts soll indes an den Gründen geändert werden, die eine Kündigung seitens des Vermieters ermöglichen. Er kann in der Regel nur kündigen, wenn er selbst einziehen will oder wenn der Mieter nicht zahlt.

Der Mieterbund lehnt einheitliche Kündigungsfristen ebenso ab wie eine Verlängerung auf Mieterseite über die jetzigen drei Monate hinaus. Längere Kündigungsfristen seien Mietern nicht zuzumuten, weil sie bei arbeitsbedingten Umzügen und Umzügen ins Pflegeheim ansonsten doppelt Miete zahlen müssten. Der Eigentümerverband Haus und Grund spricht sich dagegen für eine Vereinheitlichung aus.

Die zweite Änderung betrifft die Kosten für die energetische Gebäudesanierung. Schon jetzt kann ein Vermieter elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Daran will die Koalition wohl auch nichts ändern. Streitpunkt ist, ob der Mieter auch in Zukunft noch die Miete während der Modernisierungsarbeiten mindern darf. Der Eigentümerverband Haus und Grund setzt sich dafür ein, dass dies nicht mehr möglich ist. Außerdem fordert der Verband, dass der Mieter nicht mehr widersprechen kann, wenn es um den Einbau von Solaranlagen und anderen Technologien zum Energie- und Wassersparen geht.

Der Mieterbund will an der bisherigen Regelung festhalten. Ein Mieterbund-Sprecher sagte gegenüber unserer Zeitung: "Im realen Leben zahlen Mieter schon jetzt häufig bei energetischen Modernisierungen drauf." Die Koalition hat zudem angekündigt, dass die bestehenden staatlichen Förderprogramme zur Wärmedämmung von Gebäuden fortgeführt und ausgebaut werden sollen. Der Mieterbund fordert von der Koalition, dass die Vermieter rechtlich dazu gezwungen werden sollen, die staatlichen Fördergelder auch in Anspruch zu nehmen. So könne der Mietanstieg gedämpft werden.

Drittens will die Regierung etwas gegen Mietnomaden tun. Der Eigentümerverband Haus und Grund bemängelt, dass die Räumung einer betroffenen Wohnung zuletzt immer schwerer geworden sei. Offenbar hat sich herumgesprochen, dass ein Gerichtsvollzieher nur dann zur Tat schreiten kann, wenn der Räumungstitel auch tatsächlich auf die sich in den Räumen aufhaltende Person ausgestellt ist. Immer häufiger komme es vor, dass ein Dritter als Untermieter präsentiert werde. Dann müsse der Gerichtsvollzieher unverrichteterdinge wieder abziehen und der Eigentümer sich einen neuen Räumungstitel erwirken.

Der Eigentümerverband Haus und Grund will eine rechtliche Klarstellung durchsetzen, die es Vermietern erlaubt, auch Untermieter aus den Räumen zu weisen, die ohne ihre Erlaubnis dort wohnen.