Ein Nachtausflug mit Folgen: Kevin Großkreutz 2017 bei seiner letzten Pressekonferenz beim VfB. Foto: dpa

Noch einmal spielte die Prügelattacke auf den einstigen VfB-Profi Kevin Großkreutz vor einem Jahr vor Gericht eine Rolle – diesmal unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Es ging um das Strafmaß für die zwei jungen Angreifer.

Stuttgart - Die Prügelattacke auf den Fußballprofi Kevin Großkreutz lebte am Mittwoch in Stuttgart vor Gericht wieder auf – der Betroffene selbst blieb aber in Darmstadt. Er durfte sich dort ganz auf das Heimspiel gegen die Roten Teufel aus Kaiserslautern konzentrieren. Bei der Neuauflage des Prozesses um die Prügelattacke auf den Ex-VfB-Star war Großkreutz als Zeuge nicht gefragt – das Landgericht kam auch so zu einem Urteil. Nach der Berufungsverhandlung bleibt es bei den zwei Jahren und neun Monaten Haft, die das Amtsgericht im Oktober gegen einen 17-jährigen Angreifer verhängt hatte. Auch das Urteil gegen einen 18-jährigen Mittäter ist nunmehr rechtskräftig.

 

Der Vorfall am 28. Februar 2017 hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht – und Großkreutz den Job beim VfB Stuttgart gekostet. Der Ex-Nationalspieler und Weltmeister von 2014 war unerlaubterweise mit VfB-Jugendlichen im Rotlichtviertel unterwegs, als er in einen Streit mit einer Jugendgruppe geriet und von zwei 17 und 18 Jahre alten Rabauken krankenhausreif geschlagen wurde. Großkreutz musste gehen – und kickt seither beim Zweitligisten SV Darmstadt 98.

Kevin blieb stets zu Haus

Wie der extrovertierte Fußballer die Prügelei erlebte, wird sein Geheimnis bleiben. Als sich die Angreifer, ein 17-Jähriger aus Geislingen und ein 18-Jähriger aus Esslingen, im Herbst 2017 auf der Anklagebank des Amtsgerichts verantworten mussten, blieb Großkreutz dem Prozess fern. Um dem Medienrummel im Gerichtsgebäude zu entgehen, meldete sich der 29-Jährige beim ersten Prozesstermin krank, nutzte beim zweiten Termin die Tatsache, dass die Vorladung des Gerichts nicht formgerecht erfolgt war. Das Amtsgericht verurteilte den 17-Jährigen, gegen den noch eine einschlägige Bewährungsstrafe offenstand, zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, weil er den am Boden liegenden Großkreutz gegen den Kopf getreten hatte. Der 18-Jährige wurde als Mittäter zu einem Jahr und sieben Monaten Jugendstrafe verurteilt.

Für die Staatsanwaltschaft waren diese Strafen viel zu niedrig – sie legte Berufung ein. Dies taten auch die Anwälte der Verurteilten – sie wollten geringere Strafen. Das Verfahren ging somit in die nächste Instanz – bei der 3. Jugendstrafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitzenden Richter Joachim Holzhausen. Der beschäftigte sich am Mittwoch mit dem Fall – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Die Verteidigung ist zufrieden

Denn am Ende war nur der 17-Jährige übrig geblieben. Und für den gilt das Prinzip der Nichtöffentlichkeit nach § 48 des Jugendgerichtsgesetzes. Der 18-Jährige dagegen, über den hätte öffentlich verhandelt werden müssen, war gar nicht mehr im Spiel: Staatsanwalt und Verteidiger hatten kurz zuvor ihre Berufungen zurückgezogen.

Hätte Großkreutz erscheinen müssen, dann hätte er seine Aussagen hinter verschlossenen Türen machen dürfen. Doch Richter Holzhausen hielt weder seine Anwesenheit für nötig noch ein anderes Strafmaß. Er verwarf die Berufungen und beließ es bei der ursprünglichen Strafe. „Damit sind wir sehr zufrieden“, sagt Olaf Panten, Anwalt des 17-Jährigen. Für ihn war alles unter drei Jahren ein Erfolg. Und der neuerliche Urteilsspruch ist nun das letzte Wort.