Prügel-Attacke auf Kevin Großkreutz: Im Amtsgericht war im Oktober das Interesse groß, als einer der Angeklagten vorgeführt wurde. Foto: Lichtgut - Oliver Willikonsky

Die Prügelattacke auf den einstigen VfB-Profi Kevin Großkreutz vor zehn Monaten wird die Gerichte weiter beschäftigen. Gegen das Amtsgerichtsurteil gegen zwei beschuldigte Schläger ist Berufung eingelegt worden. Muss Großkreutz nun doch in Stuttgart aussagen?

Stuttgart - Der Prozess um eine Prügelattacke auf Fußballprofi Kevin Großkreutz wird neu aufgerollt. Die Anwälte der im Oktober verurteilten Schläger sowie die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen das Urteil vom Amtsgericht eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch bestätigte. Die 17 und 18 Jahre alten Beschuldigten waren wegen einer nächtlichen Prügelattacke auf den damaligen VfB-Fußballer zu Haftstrafen verurteilt worden.

Großkreutz selbst war dem Prozess zweimal ferngeblieben. Dass er nun vor dem Landgericht als Zeuge aussagen muss, ist dem Sprecher zufolge aber „sehr unwahrscheinlich“. Die Schlägerei am 28. Februar auf dem Wilhelmsplatz am Rande des Rotlichtviertels hatte den VfB Stuttgart veranlasst, sich von dem 29-Jährigen zu trennen. Der Vorfall hatte aufgedeckt, dass Großkreutz mit VfB-Jugendfußballern durch die Altstadt gezogen war. Der einstige Nationalspieler wechselte daraufhin nach Darmstadt.

Der Richter ist spektakuläre Fälle gewohnt

Für die Berufungsverhandlung Ende Januar 2018 ist die 3. Jugendstrafkammer unter Vorsitzendem Richter Joachim Holzhausen zuständig. Es ist nicht sein einziger Prozess mit großer Öffentlichkeitswirkung: Zu Holzhausens Terminen zählt auch die Anklage gegen die Chefs der türkisch geprägten Straßenbande Osmanen Germania. Ob allerdings die Beweisaufnahme komplett neu eröffnet wird und Großkreutz als Zeuge auftauchen muss, gilt als zweifelhaft. Im Kern geht es nur ums Strafmaß.

Das Amtsgericht hatte Anfang Oktober einen 17-Jährigen, der zur Tatzeit unter Bewährung stand, wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Gegen einen 18-Jährigen wurde, unter Einbeziehung eines anderen Urteils aus diesem Jahr, wegen Körperverletzung eine Jugendstrafe von einem Jahr und sieben Monaten Haft verhängt. Das Urteil lag deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die für die Tat dreieinhalb Jahre beziehungsweise zwei Jahre und vier Monate gefordert hatte.