Die Saveback-Karte von Trade Republic gibt es digital, in Plastik oder in einer verspiegelten Variante. Diese kostet dann einmalig 50 Euro. Foto: Trade Republic

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg drohte dem Fintech mit Klage, sollte es seine Werbung zur neuen Bezahlkarte nicht anpassen. Das haben die Berliner nun getan.

Trade Republic lenkt ein: Der Neobroker hat die Werbung für seine neue Bezahlkarte umgestellt, nachdem Verbraucherschützer sie als irreführend bezeichnet und mit Klage gedroht hatten. Der Berliner Finanzdienstleister habe eine Unterlassungserklärung abgegeben „und damit hat sich die Sache für uns erledigt“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

 

Die Verbraucherzentrale hatte Trade Republic Ende Januar abgemahnt, da sie die Werbung für die Visa-Debitkarte für irreführend und somit wettbewerbswidrig hielt. Details, die das beworbene Angebot einschränkten, fand man erst nach mehreren Klicks im Support-Teil der Unternehmens-Homepage oder auf Seite 69 von 70 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Cashback fürs Sparen – also Saveback

Die Saveback-Karte von Trade Republic hat seit ihrer Ankündigung die Finanzszene aufgemischt und vor allem junge Anleger begeistert, da sie die Eigenschaften einer Cashback-Karte mit dem Sparen verbindet – daher der Name Saveback. Wer mit ihr bezahlt, erhält einen Prozent des Kartenumsatzes in einen ETF- oder Aktiensparplan angelegt. Bereits nach kurzer Zeit gab es mehr als eine Million Interessenten für die Karte des Finanzdienstleisters, der seit Dezember 2023 auch eine Vollbanklizenz hat.

In der Tat sieht die Werbung für die so genannte Saveback-Karte auf der Homepage von Trade Republic nun anders aus: So ist zum einen sofort ersichtlich, dass die Saveback-Rückerstattung auf 15 Euro pro Monat gedeckelt ist. Das entspricht monatlichen Ausgaben von 1500 Euro – eine Summe, die ohnehin nur von den wenigsten Nutzern überschritten werden dürfte. Auch schneller klar ist, dass man pro Monat mindestens 50 Euro in einen ETF- oder Aktiensparplan bei Trade Republic investieren muss. Ebenso gibt es einen schneller ersichtlichen Hinweis darauf, welche Transaktionen vom Saveback-Bonus ausgenommen sind (beispielsweise der Kauf von Casino-Chips).

Mit dem Ändern der Werbung und der Abgabe der Unterlassungserklärung verhindert Trade Republic, dass die Verbraucherzentrale vor Gericht klagt.