Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnt den Neobroker wegen irreführender Werbung für seine neue Kreditkarte und für sein Zinsangebot ab.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnt Trade Republic wegen irreführender Werbung ab. Konkret geht es um zwei Dinge: Die vom Berliner Neobroker beworbenen vier Prozent Zinsen auf das Verrechnungskonto und die jüngst angekündigte Cashback-Karte und die damit verbundene folgende Werbeaussage: „Erhalte 1 Prozent Saveback auf Kartenzahlungen in deinen Sparplan.“
Die Behauptungen entsprechen laut den Verbraucherschützern nicht beziehungsweise nicht vollständig der Wahrheit. Die Werbung zur Saveback-Karte sei „wettbewerbswidrig, weil sie irreführend ist“, sagte Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Bei dieser Visa-Debitkarte soll ihren Nutzern ein Prozent des damit getätigten Umsatzes erstattet und in einem ETF- oder Aktien-Sparplan bei Trade Republic angelegt werden. Cashback-Karten verbinden Bezahlfunktionen mit einem Bonus-System, das aus Rückzahlungen abhängig vom Kartenumsatz besteht. Trade Republic nennt sein Angebot aber Saveback, da der Betrag nicht rückerstattet, sondern angelegt werden soll. In sozialen Medien teilen viele größtenteils jüngere Kunden des Neobrokers ihre Begeisterung für das neue Angebot.
Für die Verbraucherschützer unterschlägt die Werbung relevante Informationen
Die Sache hat laut Verbraucherschützern allerdings mehrere Haken: Zum einen sei die Rückzahlung auf maximal 15 Euro pro Monat gedeckelt (das entspricht einem Kartenumsatz von 1500 Euro), zum anderen ist nicht jede Bezahlart für den Saveback gültig. Und Trade Republic behält sich das Recht vor, den Rückzahlbonus binnen Zweiwochenfrist wieder zu kündigen.
Diese Einschränkungen müssten den Verbrauchern bereits in der Werbung kenntlich gemacht werden und nicht erst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so die Verbraucherschützer. „Die Marketingkampagne kostet den Anbieter schlimmstenfalls 15 Euro monatlich pro Kunde, wobei diese Höchstgrenze wohl nur in wenigen Einzelfällen überhaupt erreicht werden dürfte. Rechnet sich die Marketingmaßnahme nicht mehr, kann Trade Republic die Vergütung jederzeit binnen zwei Wochen kündigen“, sagte Nauhauser. Ein Sprecher von Trade Republic hatte bereits vergangene Woche, als die Verbraucherzentrale eine Abmahnung noch prüfte, auf die Vorwürfe entgegnet: „Das ist kein Szenario, mit dem wir planen.“ Der Saveback sei ein Angebot, „auf das sich unsere Kunden dauerhaft verlassen können“.
Bezüglich des Angebots, vier Prozent Zinsen auf das Verrechnungskonto der Trade-Republic-Kunden zu zahlen, kritisiert die Verbraucherzentrale: Kunden erhalten die vier Prozent erst, wenn sie die Zinsen in der Trade-Republic-App per Knopfdruck gesondert beantragt haben. Zudem gilt der Zins nur für ein Guthaben bis zu 50 000 Euro.
Die Verbraucherzentrale hat Trade Republic in ihrer Abmahnung bis zum 6. Februar Zeit gegeben, eine Unterlassungserklärung abzugeben. „Ansonsten reichen wir Klage ein“, so Nauhauser. Auf Nachfrage hieß es bei Trade Republic, die Abmahnung sei bislang noch nicht eingegangen, also könne man sie auch nicht kommentieren.