Die Energiepreisbremse bis Ostern ist zwar anvisiert, die Heizkosten könnten trotzdem steigen. Foto: dpa/Marcus Brandt

Die Bundesregierung scheint sich einig beim Plan, die Energiepreisbremsen bis zum Ende der Heizperiode 2024 zu verlängern. Der parlamentarischen Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, geht das allerdings nicht weit genug.

In der SPD-Fraktion im Bundestag mehren sich die Stimmen derer, denen die von der Bundesregierung anvisierte Verlängerung der Energiepreisbremse bis Ostern 2024 nicht ausreicht. Der Bund plant bisher nur eine Verlängerung der Gas- und Strompreisbremsen. „Wir wissen nicht, wie sich die Lage in Nahost entwickelt – das kann auch Auswirkungen auf die Energiepreise haben. Es ist richtig, dass wir bis zum Ende der Heizperiode Sicherheit geben“, sagte die erste parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, unserer Zeitung.

 

Doch die Energiepreisbremsen allein gehen ihr nicht weit genug. „Wenn es nach mir geht, verlängern wir auch bis Ende der Heizperiode die Mehrwertsteuerabsenkung auf Fernwärme und Gas – also bis 31. März 2024“, sagte Mast. Auch SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch hatte sich bereits dafür ausgesprochen.

Die erste parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast. Foto: imago/Frederic Kern via www.imago-images.de

Regierung will Mehrwertsteuer wieder anheben

Wegen der hohen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt und Gas so billiger gemacht. Nach den Plänen von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) soll diese Sonderregelung bereits früher als ursprünglich geplant zum Jahreswechsel auslaufen. Die Pläne müssen vom Bundestag aber noch beschlossen werden. Experten erwarten dadurch mitten in der Heizsaison wieder höhere Gaspreise.

Menschen mit geringen Einkommen würden seit der Wohngeldreform beim Heizen bereits entlastet, betonte Mast. „Es war lange so, dass wenn Wohngeld beantragt wurde, die Kosten der Unterkunft in Form von Miete berücksichtigt wurden, aber nicht die Heizkosten. Das haben wir jetzt geändert.“

„Arbeit muss sich lohnen. Wir sind eine Arbeitsgesellschaft“, betonte Mast. Sie kenne kein Beispiel, bei dem jemand mit Bürgergeld mehr Geld habe, als wenn er arbeite, weil die Menschen eben noch flankierende Leistungen bekommen, sagte sie. „Meistens wird das Wohngeld und der Kinderzuschlag nicht mit berechnet. Die haben wir aber ganz gezielt ausgebaut, damit sich Arbeit immer lohnt, egal wieviele Kinder da sind.“