Das Verwaltungsgericht wies die drei Klagen von Bürgern zu den selbst gemachten Schilder ab. (Symbolbild) Foto: LICHTGUT/Max Kovalenko

Mit der Deutschen Umwelthilfe im Rücken klagten drei Bürger gegen das Landratsamt Konstanz. Dieses hatte ihnen untersagt, selbst gestaltete Tempo-30-Schilder aufzustellen. Heute wurde das Urteil öffentlich gemacht.

Im Rechtsstreit um Schilder für ein freiwilliges Tempo 30 sind Bodensee-Anwohner vor Gericht zunächst gescheitert. Die drei Klagen von Bürgern gegen das zuständige Landratsamt wurden abgewiesen, wie das Freiburger Verwaltungsgericht am Dienstag mitteilte.

Anwohner wollten, dass die Menschen vom Gaspedal gehen

Im Kern ging es um die Frage, ob Anwohnerinnen und Anwohner auf ihren Grundstücken und mit eigenen Schildern an Fahrer appellieren dürfen, die Geschwindigkeit in Ortsdurchfahrten zu drosseln.

Das Landratsamt Konstanz hatte die Schilder zur freiwilligen Geschwindigkeitsbegrenzung als unzulässig eingestuft und mit einem Zwangsgeld gedroht. Drei Kläger aus Bodenseegemeinden gingen dagegen rechtlich vor. Sie wurden von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützt, die ein Grundsatzurteil erstreiten wollte (Rechtssachen 6K 1866/22, 6K 1867/22 und 6K 1868/22).

Bei einer mündlichen Verhandlung vor Gericht waren am Montag die unterschiedlichen Standpunkte aufeinandergeprallt. Bereits während der Sitzung war deutlich geworden, dass die Feststellungsklagen der Bürger möglicherweise unzulässig sind. Zu den Gründen für die Urteile will sich das Gericht nach eigenen Angaben erst zu einem späteren Zeitpunkt äußern - ein Termin dafür wurde nicht genannt.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte hierzu: „Das Gericht hat die Klage abgewiesen, aber das Verbot für zulässig erklärt.“ Das habe gar nicht zur Debatte gestanden, da das Landratsamt nur einen Informationsbrief geschickt habe, dass ein Zwangsgeld drohen könnte. Gegen den könne man nicht klagen, findet das Gericht.

Schilder bleiben stehen

Das Verwaltungsgericht Freiburg lasse laut der DUH Freiburg mit seinem heutigen Urteil die Frage ungeklärt, ob Bürgerinnen und Bürger mit „Freiwillig Tempo 30“-Schildern auf ihrem Privatgrundstück andere Verkehrsteilnehmer bitten dürfen, langsamer zu fahren.

Daher bleiben die Schilder stehen. Im Sommer 2022 hatte das Landratsamt Konstanz die Entfernung solcher „Freiwillig Tempo 30“-Schilder angeordnet, die Bewohnerinnen und Bewohner der Halbinsel Höri am Bodensee aufgestellt hatten.

„Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die drei Klagen gegen die Anordnung unterstützt, wird daher in weiteren rechtlichen Schritten eine grundsätzliche inhaltliche Klärung dieser Frage anstreben“, betont Resch: „Es geht um die Frage, ob Bürgerinnen und Bürger mit eigenen Schildern Autofahrer bitten dürfen, langsamer zu fahren. Dazu hat das Gericht bislang leider keine Entscheidung getroffen.

Damit diese Frage ein für alle Mal geklärt wird, unterstützen wir die Klägerinnen und Kläger von der Höri auch weiterhin mit allen notwendigen Schritten. Dazu müssen wir zunächst die Urteilsbegründung des Gerichts abwarten. Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie den Menschen, die unter hohem Verkehrsaufkommen, Rasern und Verkehrslärm leiden, endlich hilft: Tempo 30 innerorts muss Regelgeschwindigkeit sein. Mit der für diese Woche angekündigten Reform des Straßenverkehrsgesetzes bietet sich dazu jetzt die Gelegenheit.“

Die Kläger könnten innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim beantragen, eine Berufung zuzulassen, teilte das Gericht mit.