Das Dieselfahrverbot tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft. Foto: 7aktuell.de/Oskar Eyb

Wenige Tage vor dem Inkrafttreten der Dieselfahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffnorm Euro 4 und schlechter hat nur ein gutes Viertel der insgesamt erwarteten 7200 Ausnahmeberechtigten einen entsprechenden Antrag auf einen Freifahrtschein bei der Stadt gestellt.

Stuttgart - Wenige Tage vor Heiligabend und dem Stichtag 1. Januar 2019 hält sich die Zahl der Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot für Dieselautos noch immer in Grenzen. Stand Mittwochvormittag wurden online 2211 Anträge eingereicht; davon wurden 440 genehmigt, 589 Anträge wurden wegen nicht vorliegender Voraussetzungen abgelehnt. Die Mehrzahl der Anträge stammte von Privatpersonen (1212), aus dem gewerblichen Bereich gab es bisher 999 Eingaben.

Damit ist das Delta zwischen den erwarteten 7200 Ausnahmegenehmigungen und den bisher ausgestellten Freifahrtscheinen immer noch sehr groß. Wie berichtet, gilt vom 1. Januar an in Stuttgart ein Fahrverbot für Diesel der Schadstoffkategorie Euro 4 und schlechter. Anträge können etwa für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen gestellt werden. Auch Wohnmobilfahrer erhalten für Urlaubsfahrten eine Ausnahmegenehmigung. Schichtdienstarbeiter, die aufgrund ihrer Arbeitszeit nicht auf den ÖPNV ausweichen können, werden wie Dialysepatienten vom Fahrverbot ausgenommen. Der gewerbliche Warentransport sowie Handwerkerfahrten sind nicht betroffen, ebenso wie Notdienste, (Feuerwehr, Notarzt, Polizei), Taxen und Menschen mit Behinderung, die über einen entsprechenden Ausweis verfügen.

Unter der Adresse https://service.stuttgart.de/lhs-services/ag-diesel-verkehrsverbot/ können die Daten und erforderlichen Dokumente für einen Antrag hochgeladen werden. Auskünfte gibt es auch unter der Telefonnummer 07 11/2 16-3 21 20.