Dieselfahrer können bei der Stadt ohne Gebühr einen Antrag stellen, um von den ab 1. Januar 2019 geltenden Fahrverboten ausgenommen zu werden. Foto: dpa

Fahrer von Dieselfahrzeugen der Euronorm 4 und schlechter können bei der Stadt umsonst eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Das betrifft nach Angaben der Stadt rund zehn Prozent der insgesamt 72 000 Fahrzeuge, die vom 1. Januar an von den Dieselfahrverboten betroffen sind.

Stuttgart - Fahrer von Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euronorm 4 und schlechter, die ab dem 1. Januar kommenden Jahres vom Fahrverbot in der Landeshauptstadt betroffen sind, können in begründeten Fällen kostenlos eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadt beantragen. Diesem Vorstoß der CDU-Fraktion hat der Gemeinderat am Donnerstag mehrheitlich zugestimmt. Diese Regelung gilt auch für Autobesitzer, die ihren Wohnsitz nicht in der Landeshauptstadt haben.

Vom geplanten Fahrverbot für ältere Diesel sind der Stadt zufolge zunächst etwa 72 000 Fahrzeuge in Stuttgart und der Region betroffen. Die Verwaltung geht davon aus, dass etwa zehn Prozent dieser Fahrzeuge die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung erfüllen, für die eigentlich 80 Euro fällig geworden wären. Durch die beschlossene Gebührenfreiheit verzichtet die Stadt nach eigenen Angaben auf Einnahmen von rund 576 000 Euro.

Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerde des Landes zurück

Im aktualisierten Luftreinhalteplan des Landes, der noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll, finden sich darüber hinaus Ausnahmeregelungen für Lieferverkehr, Rettungskräfte oder medizinische Notfälle, die nicht eigens beantragt werden müssen. Eine Ausnahmegenehmigung können demnach etwa Schichtarbeiter stellen, die nicht auf den öffentlichen Nahverkehr ausweichen können. Auch Fahrten von Wohnmobilen zu Urlaubszwecken werden als Ausnahme gewertet.

Unterdessen hat der Verwaltungsgerichtshof zwei Beschwerden des Landes gegen die Verhängung beziehungsweise Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von 10 000 Euro zurückgewiesen. Das Zwangsgeld war vom Verwaltungsgericht Stuttgart verhängt worden, weil das Land seiner in einem gerichtlichen Vergleich auferlegten Verpflichtung, an Feinstaubalarmtagen den Verkehr am Neckartor um 20 Prozent zu reduzieren, nicht nachgekommen ist.