Wer für seinen Diesel eine Ausnahmegenehmigung beantragen will, muss diese gut begründen. Die Genehmigungen werden ab Montag ausgestellt. Foto: dpa

Von Montag an können vom Fahrverbot betroffene Dieselfahrer bei der Stadt einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen. Der Antrag muss allerdings gut begründet sein.

Stuttgart - Ab sofort können von den Dieselfahrverboten betroffene Halter bei der Stadt Stuttgart Ausnahmegenehmigungen in begründeten Fällen beantragen. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei. Unter der Adresse https://service.stuttgart.de/lhs-services/ag-diesel-verkehrsverbot/ können die Antragssteller ihre Daten und erforderlichen Dokumente von zuhause oder unterwegs aus hochladen. Darüber hinaus kann die Antragsstellung auch persönlich bei den zuständigen Mitarbeitern in der Jägerstraße 14, 70174 Stuttgart, erfolgen. Fragen können schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail an verkehrsverbot@stuttgart.de gestellt werden. Telefonisch ist das Team unter 0711/2 16-3 21 20 zu erreichen.

Der neue Luftreinhalteplan des Landes, der am Montag in Kraft tritt, ordnet für die Umweltzone Stuttgart ein ganzjähriges Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm 4 und schlechter an, das ab dem 1. Januar 2019 gilt. Personen, die ihren Wohnsitz in Stuttgart haben, betrifft das Diesel-Verkehrsverbot erst ab dem 1. April 2019. Autos mit Dieselmotoren der Abgasnorm 5 sind von dem Verbot derzeit noch ausgenommen.