Bei den vergangenen Wahlen hat sich die Briefwahl wachsender Beliebtheit erfreut. Der Trend dürfte anhalten. Foto: dpa/Patrick Pleul

Am 9. Juni sind EU-Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ein neues Europaparlament zu wählen. Parallel finden in Deutschland Kommunalwahlen statt. Viele dürften wieder von der Briefwahl Gebrauch machen. Welche Fristen dabei wichtig sind.

Vor der Europawahl und diversen Kommunalwahlen im Juni hat der Städte- und Gemeindebund Prominente aufgefordert, Gesicht für Demokratie und Respekt zu zeigen. Die Demokratie in Deutschland „steht unter Druck“ und „nicht nur Persönlichkeiten aus der Politik, sondern auch Prominente aus Sport und Kultur sollten offen und nachdrücklich für unser demokratisches Gemeinwesen einstehen“, sagte Hauptgeschäftsführer André Berghegger.

Aufrufe kommen beispielsweise auch aus der Kultur. Der Deutsche Kulturrat als Spitzenverband forderte alle Bürgerinnen und Bürger auf, wählen zu gehen und keine Partei zu wählen, die das Ziel habe, die Demokratie abzuschaffen.

Europa- und Kommunalwahl in diesem Jahr

Die Europawahlen finden in Deutschland am 9. Juni statt. Erstmals sind dabei auch Minderjährige wahlberechtigt. In einer Reihe von Bundesländern sind die Menschen gleichzeitig aufgerufen, ihre Stimme bei den Kommunalwahlen abzugeben. Dabei werden neue Stadt- oder Gemeinderäte sowie Kreistagsmitglieder bestimmt.

Die Wahlberechtigungsscheine sind den Wahlberechtigten inzwischen per Post zugestellt worden. Wer am Sonntag im Urlaub oder anderweitig beschäftigt ist, und deshalb nicht persönlich den Gang zur Urne antreten kann, kann seine Stimme schon vorab per Briefwahl abgeben. Diese Möglichkeit hat sich bei den vergangenen Wahlen wachsender Beliebtheit erfreut. Experten gehen davon aus, dass es nun eine Rekordzahl an Briefwählern geben wird. Wer die Stimme auf dem postalischen Weg abgeben möchte, muss die Unterlagen dazu extra beantragen.

Bis wann kann man Briefwahlunterlagen beantragen?

Die Bundeswahlleiterin rät dazu, den Antrag auf einen Wahlschein für die Europawahl „so frühzeitig wie möglich“ zu stellen. Dazu ist es nicht nötig, dass die Wahlbenachrichtigung vorliegt. Für die Europawahl kann der Wahlschein bis spätestens Freitag vor dem Wahltag (7. Juni) bis 18 Uhr beantragt werden. „In besonderen Ausnahmefällen“ wird die Frist verlängert, der Schein kann dann noch am Wahltag (bis 15 Uhr) beantragt werden. Als Grund gilt beispielsweise eine Erkrankung, die es der Person unmöglich macht, ins Wahllokal zu kommen.

Und was gilt bei der Kommunalwahl?

Wie Wahlberechtigte die Unterlagen anfordern können, unterscheidet sich von Kommune zu Kommune. Teils ist es Online, teils postalisch (meist mit einem Vordruck) oder persönlich möglich. In der Regel handhaben es die Verwaltungen mit der Kommunalwahl genauso wie mit der Europawahl, es gelten dieselben Fristen. Bei der Beantragung online kann es sein, dass der Antrag früher gestellt werden muss. Der letztmögliche Termin ist in der Wahlbenachrichtigung vermerkt.

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Bis wann müssen Briefwahlunterlagen abgeschickt werden?

Wichtig ist nicht, wann die Wahlunterlagen abgeschickt werden, sondern wann sie beim Wahlamt eintreffen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, also am 9. Juni, dort sein. Und auch die Uhrzeit ist entscheidend: Die Wahllokale schließen um 18 Uhr, auch Briefe, die später eintreffen, werden nicht mehr im Ergebnis berücksichtigt. Der Wahlbrief kann übrigens auch persönlich abgegeben werden.

Wer sichergehen will, dass seine oder ihre Stimme in jedem Fall gezählt wird, sollte „den Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen“, rät die Bundeswahlleiterin. Besser sei es, die Briefwahl „sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen“ auszufüllen und abzuschicken.

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