Der Konsum von Cannabis kann die Gesundheit schwer schädigen. Foto: dpa/Paul Zinken

Viele Bundesländer sehen die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach kritisch. Sie fordern Mitbestimmung.

Zwischen Bund und Ländern bahnt sich ein Konflikt wegen des Cannabis-Gesetzes von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an. Während die Bundesregierung meint, dass das Gesetz nicht die Zustimmung des Bundesrats braucht, betonen sechs Ausschüsse des Bundesrats, dass Lauterbach seinen Plan nicht gegen den Willen der Länder durchsetzen könne.

Der Minister will Cannabis unter bestimmten Auflagen für Erwachsene legalisieren. Es habe sich gezeigt, dass das Verbot dem Gesundheitsschutz nicht diene. Dabei sei es gerade für junge Leute bis zu einem Alter von 25 Jahren riskant, Cannabis zu konsumieren. Lauterbach will Erwachsenen erlauben, bis zu drei Pflanzen selbst anzubauen und bis zu 25 Gramm zu besitzen.

Auch möchte er so genannte Cannabis-Clubs zulassen. Sie dürfen Cannabis anbauen und ihren erwachsenen Mitgliedern täglich bis zu 25 Gramm und monatlich bis zu 50 Gramm Cannabis abgeben. Bei 18- bis 21-Jährigen sollen es bis zu 30 Gramm im Monat sein. Die Mitglieder dürfen den Joint nicht in den Räumen des Clubs und auch nicht im Umkreis von 200 Metern vom Club rauchen.

„Beim Cannabisgesetz handelt es sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz“, argumentieren die Ausschüsse des Bundesrats. Das heißt: Es tritt nur in Kraft, wenn es in der Länderkammer eine Mehrheit bekommt. Das Cannabisgesetz ändere vier andere Gesetze, bei denen völlig unstrittig sei, dass sie „zustimmungsbedürftig“ sind. Also gelte dies auch für Änderungen an diesen vier Gesetzen.

Stellungnahme auf 89 Seiten – mit vielen Kritikpunkten

Die Ausschüsse weisen in ihrer 89 Seiten langen Stellungnahme auch darauf hin, dass Lauterbach den Ländern und Kommunen neue Aufgaben übertrage. Sie müssten zum Beispiel die Anträge auf die Einrichtung eines Cannabis-Clubs prüfen und die Clubs mindestens einmal im Jahr kontrollieren. Auch deshalb entstünden „hohe finanzielle Folgebelastungen der Länder“. Es sei „vollkommen unrealistisch“ anzunehmen, dass sich diese Kosten durch die Gebühren einspielen lassen, die Cannabis-Clubs für das Erlaubnisverfahren bezahlen müssen.

Mehrere Landesminister haben auch schon öffentlich Kritik an Lauterbachs Vorschlag geübt. So fragt Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU), wie die Polizei überprüfen solle, dass jemand nur drei Cannabis-Pflanzen zu Hause hat. Nach Ansicht von Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) führt das Gesetz nicht dazu, dass „der illegale Handel mit seinen zum Teil schwerstkriminellen Strukturen“ eingedämmt werden. Denn legal hergestelltes Cannabis werde wegen der vielen gesetzlichen Vorgaben in Lauterbachs Konzept teurer sein als illegales.

Verweis auf die gesundheitsschädlichen Wirkungen von Cannabis

Die Ausschüsse des Bundesrats bringen weitere Kritikpunkte. Das Mindestalter von 18 zum Besitz und Konsum von Cannabis müsse erhöht werden, weil es bis zum Alter von 25 Jahren der Gesundheit massiv schaden könne. Die Mengenbegrenzung von 25 Gramm dagegen sei zu hoch angesetzt: Cannabis begünstige körperliche Erkrankungen wie zum Beispiel Hodenkrebs und Atemwegserkrankungen, und steht im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Psychosen.