Seit Anfang April darf in Deutschland Cannabis legal angebaut werden. Dabei müssen jedoch einige Regeln beachtet werden.
Die Frage „Wann Bubatz legal?“ wurde Ende März beantwortet. Denn der Bundesrat hat am 22. März das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis beschlossen. Die Eckpunkte des Gesetzes von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) waren bereits im vergangenen Sommer vereinbart worden.
Der Bundestag hatte es im Februar verabschiedet. Nach langem Hin und her ist seit dem 1. April nun der Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Auflagen für den Eigenkonsum erlaubt.
Wie viele Pflanzen sind pro Haushalt erlaubt?
Das Gesetz erlaubt den Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen. Für die Ernte gelten folgende Regeln:
- Maximal 50 Gramm dürfen für den Eigenbedarf zu Hause aufbewahrt werden.
- In der Öffentlichkeit soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis erlaubt sein.
- Klar ist indes, dass 34 Kilo Cannabis keine "nicht geringe Menge" sind
Die Zahl von drei Cannabispflanzen gilt für jede volljährige Person in einem Haushalt. Wenn zwei Erwachsene in einem Haushalt wohnen, dürften also sechs Pflanzen angebaut werden. Die Grenze von 50 Gramm darf jedoch trotzdem nicht überschritten werden. Zudem darf die Wohnung durch den Anbau nicht beeinträchtigt werden etwa durch intensive Beleuchtung, Belüftung oder Bewässerung der Pflanzen.
Wo gibt es Cannabis-Samen zu kaufen?
Das Gesetz erlaubt erwachsenen Privatpersonen und Anbauvereinigungen, auch „Cannabis Social Clubs“ genannt, ab dem 1. April Cannabissamen aus dem Ausland zu beziehen, sofern diese ausschließlich für den privaten Eigenanbau bestimmt sind. Auch die Weitergabe von Samen ist erlaubt, denn „Cannabissamen enthalten kein THC und haben daher keine psychoaktive Wirkung“.
In „Cannabis Social Clubs“ soll die Abgabe von maximal sieben Samen oder fünf Stecklingen pro Monat – eben für den Eigenanbau zu Hause – an ihre Mitglieder erlaubt sein. Für die Clubs gelten strenge Regeln, diese treten treten am 1. Juli in Kraft.