25 Gramm Cannabis darf man künftig besitzen. Foto: dpa/Hannes P. Albert

Mit einem neuen Gesetz will die Regierung den Konsum von Cannabis legalisieren – zumindest teilweise. Was in dem Entwurf steht, worüber noch gestritten wird, und wie es weitergeht.

Es gibt gerade wenig, worüber sich FDP und Grüne politisch einig sind. Die Cannabis-Legalisierung gehört zu den Ausnahmen. Trotzdem war es mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach ein SPD-Politiker, der den Gesetzentwurf am Mittwoch in Berlin vorstellte. Das Papier war zuvor vom Kabinett beschlossen worden.

Was steht in dem Entwurf?

25 Gramm Cannabis darf jede erwachsene Person künftig besitzen. Für den eigenen Konsum darf man außerdem drei Pflanzen anbauen. Hauptbezugsquelle für Cannabis sollen künftig aber die sogenannten Anbauvereinigungen sein, die auch als „Cannabisclubs“ oder „Social Clubs“ bezeichnet werden. Sie dürfen Cannabis anbauen und an Mitglieder ausgeben – maximal 25 Gramm auf einmal, 50 Gramm im Monat. Der THC-Wert darf dabei nicht bei mehr als zehn Prozent liegen. Auch Samen und Stecklinge dürfen die Clubs weitergeben. Ihre Mitgliederzahl ist auf höchstens 500 Personen beschränkt, beitreten darf nur, wer volljährig ist. Außerdem dürfen die Vereinigungen nicht gewinnorientiert arbeiten und unterliegen umfangreichen Auflagen. Man darf das Cannabis zudem nicht in der Anbauvereinigung konsumieren, sondern nur mit mindestens 200 Meter Abstand. Dieselbe Distanz ist auch zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Schulen, Sport- und Spielplätzen einzuhalten.

Was erhofft sich die Regierung davon?

Was man nicht verhindern kann, will man wenigstens kontrollieren – das ist das zentrale Argument, mit dem die Regierung die Legalisierung begründet. Das neue Gesetz soll vor allem den Schwarzmarkt eindämmen. Die Idee: Wer qualitativ hochwertiges Cannabis legal kaufen kann, braucht nicht zum kriminellen Dealer zu gehen. Weil die Anbauvereinigungen nicht gewinnorientiert arbeiten dürfen, hofft Lauterbach zudem, dass die Preise für das legale Cannabis unter denen auf dem Schwarzmarkt liegen. Der soll mit dem Gesetz eingedämmt werden. Das Cannabis, das dort verkauft wird, ist insofern besonders gefährlich, als dass es häufig einen hohen THC-Gehalt hat oder mit gefährlichen Stoffen gestreckt wird.

Was ist strittig?

Einiges. Neben denjenigen, die eine Legalisierung von Cannabis grundsätzlich für gefährlich halten, gibt es auch an den konkreten Plänen viel Kritik. Sie konzentriert sich unter anderem auf die Auflagen, die für Anbauvereinigungen gelten sollen. Weil die so komplex sind, befürchten manche, dass das Vorhaben schnell in noch mehr Bürokratie ausarten könnte. Fraglich ist auch, wie attraktiv die Anbauvereinigungen für Menschen sind, die nur selten konsumieren. Gerade sie könnten am Ende doch dem Dealer auf dem Schwarzmarkt treu bleiben, weil sich die Mitgliedschaft nicht lohnt.

Wie sollen junge Menschen geschützt werden?

Neben dem Entwurf hat das Gesundheitsministerium eine Kampagne vorgestellt, die junge Menschen vor Cannabiskonsum warnen soll. Die Droge ist gerade für unter 25-Jährige besonders schädlich und kann langfristige Folgen haben. Darüber will die Regierung mit einer Kampagne aufklären. Erlaubt sein soll der Konsum aber ab 18.

Wie geht es weiter?

Der Entwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren. Weil das Gesetz schon 2024 in Kraft treten soll, muss der Bundestag bald darüber beraten. Es ist gut möglich, dass sich dann noch etwas am Gesetz ändern wird – vor allem an den komplexen Auflagen. Außerdem soll ein weiteres Gesetz zur Legalisierung von Cannabis folgen. Das basiert auf dem ursprünglichen Plan, der vorsah, dass Cannabis in lizenzierten Geschäften verkauft werden sollte. Doch dieser Vorschlag war nicht mit EU-Recht vereinbar. Deshalb soll er nun nur in einem kontrollierten Rahmen stattfinden: mit wissenschaftlicher Begleitung in Modellregionen, in denen Unternehmen Cannabis herstellen und verkaufen dürfen. Ein Entwurf dafür steht aber noch aus.

Voraussichtlich muss Deutschland die EU-Kommission zunächst offiziell über das Gesetz informieren und dann warten, ob es Einwände gibt.