In dieser Woche stehen die Beratungen des Haushalts 2024 im Bundestag zur Debatte an. Die Schuldenbremse zwingt fast alle Bundesministerien zu Einsparungen – mit teilweise schmerzhaften Folgen.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) eröffnet an diesem Dienstag die Haushaltswoche im Bundestag. Damit debattieren die Abgeordneten erstmals im Plenum über den Gesetzentwurf der Regierung für das Jahr 2024. Was ist anders im Vergleich zum Haushalt des Vorjahres? Welche Streitfragen stehen noch im Raum? Die wichtigsten Fakten in Fragen und Antworten.
Finanzminister Lindner redet viel vom Sparen. Gibt die Bundesregierung im kommenden Jahr tatsächlich weniger Geld aus?
445,7 Milliarden Euro: das ist die Summe, die im Haushaltsentwurf der Regierung vorgesehen sind. Das sind rund 30 Milliarden Euro weniger, als für das laufende Jahr eingeplant sind. Richtig ist aber auch: In den Jahren vor der Corona-Pandemie hatten die Ausgaben noch bei um die 350 Milliarden Euro gelegen.
Wird die Schuldenbremse eingehalten?
Ja. Die Schuldenbremse, die im Grundgesetz verankert ist, lässt eine Neuverschuldung in einem überschaubaren Maß zu: nämlich von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Im Jahr 2024 soll es laut Regierungsentwurf eine Neuverschuldung von 16,6 Milliarden Euro geben. Dies verletzt die Vorgaben des Grundgesetzes nicht.
Warum übt der Bundesrechnungshof trotzdem massive Kritik am Etatentwurf?
Lindner und die Ampel umgingen mit ihrem Haushaltsentwurf die Schuldenbremse, wirft der Bundesrechnungshof der Regierung in einer Analyse vor, die er dem Bundestag übermittelt hat. Dabei verweisen die Prüfer darauf, dass die tatsächliche Neuverschuldung unter Einbeziehung aller Schattenhaushalte deutlich höher sei als 16,6 Milliarden Euro. In dieser Rechnung beträgt die Neuverschuldung 85,7 Milliarden Euro. Das ist fünfmal so viel.
Richtig ist: Die Ampel umgeht etwa mit dem Sondervermögen für die Bundeswehr tatsächlich die Schuldenbremse. Das verstößt nicht gegen Recht, kann aber natürlich politisch kritisiert werden. Gleichzeitig ist klar: Die hohen Investitionen für die Bundeswehr – von Fachleuten oft noch als zu niedrig kritisiert – wären auf anderem Wege nicht zustande gekommen.
Welche Ressorts sind generell Gewinner und Verlierer dieses Haushalts?
Gewinner gibt es nicht. Das Verteidigungsministerium muss zwar nicht sparen. Das Geld, das es im regulären Haushalt zusätzlich bekommt, ist aber schon deshalb notwendig, weil durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auf die Bundeswehr deutlich höhere Personalkosten zukommen. Jenseits davon müssen alle Ressorts ihren Sparbeitrag erbringen. Dabei trifft es jene Ressorts besonders hart, bei denen ein besonders großer Anteil der Ausgaben nicht schon per Gesetz zwingend erfolgen muss: also unter anderem das Bildungsministerium.
Es gab große Aufregung über Einsparungen beim Elterngeld. Ist der Plan vom Tisch?
Nein. Der Haushaltsentwurf sieht vor, dass Paare mit 150 000 Euro zu versteuerndem Einkommen künftig keinen Anspruch auf Elterngeld mehr haben sollen. Auf diese Weise wird das Familienministerium nach den bisherigen Plänen den wesentlichen Teil der von ihm geforderten Einsparungen erbringen.
Finanzminister Lindner sagt, er habe nichts dagegen, wenn der Sparbetrag anders erbracht werde. Das ist allerdings schwierig für das Familienministerium. Das Elterngeld ist ein besonders großer Einzelposten.
Haben diese Einsparungen etwas mit dem Geld zu tun, das für die Kindergrundsicherung gebraucht wird?
Nein. Die Kindergrundsicherung soll erst im Jahr 2025 kommen. Momentan geht die Bundesregierung davon aus, dass es dann zu Mehrkosten von 2,4 Milliarden Euro kommt. In der mittleren Finanzplanung sind für 2025 immerhin schon zwei Milliarden Euro als Merkposten eingeplant.
CDU-Chef Friedrich Merz schlägt vor, der Spitzensteuersatz solle erst später greifen – dafür dürfe er für besonders hohe Einkommen auch höher ausfallen. Auch SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert ist dafür. Hat dieser Plan eine Chance?
Momentan nein. Die FDP lehnt jegliche Steuererhöhung ab. Finanzminister Lindner bezweifelt auch, dass sich eine solche Reform aufkommensneutral gestalten ließe, ohne dass der Spitzensteuersatz in extreme Höhen stiege.