Der Landtag hat nach einem Munitionsfund im Abgeordnetenbüro die Sicherheit auf den Prüfstand gestellt. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Im Fall des psychisch erkrankten AfD-Landtagsabgeordneten Udo Stein hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen in mehreren Fällen aufgenommen. Sein Anwalt hält ihn für schuldunfähig.

Im Fall des erkrankten Landtagsabgeordneten Udo Stein hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen aufgenommen. Sein Anwalt, der CDU-Landtagsabgeordnete Reinhard Löffler, wollte sich zu den Vorwürfen im Einzelnen nicht äußern. Er sagte aber: „Ich gehe davon aus, dass er seine Straftaten nicht in schuldfähigem Zustand gemacht hat. Ich entnehme das aus den ärztlichen Stellungnahmen.“

Staatsanwaltschaft ermittelt zahlreiche Tatbestände

Die Staatsanwaltschaft bestätigte nur, dass sie Ermittlungen gegen ein Mitglied des Landtags wegen des Anfangsverdachts des Hausfriedensbruchs, der Amtsanmaßung, des Verstoßes gegen das Waffengesetz, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der versuchten Körperverletzung, des Missbrauchs von Notrufen, der falschen Verdächtigung und des Vortäuschens einer Straftat eingeleitet hat.

Vergangene Woche hatte der Fraktionsvorstand der AfD mitgeteilt, der Landtagsabgeordnete sei psychisch erkrankt. Sein Anwalt bestätigte, dass der Abgeordnete sich inzwischen in einem psychiatrischen Krankenhaus in Weinsberg befindet.

Hausdurchsuchung zur Gefahrenabwehr

Das Polizeipräsidium Aalen hatte Anfang Juni das Haus, in dem der Abgeordnete lebt, „zur Gefahrenabwehr“ durchsucht und auch Gegenstände beschlagnahmt. Ob sich darunter auch Waffen befunden haben, wollte die Polizei nicht bestätigen. Udo Stein ist jagdpolitischer Sprecher der Fraktion und selbst Jäger. Stein selbst war über sein Abgeordnetenbüro nicht zu erreichen.

Im Landtag hatte der Fall für Unruhe gesorgt. Ein Mitarbeiter hatte nach Informationen unserer Zeitung einen Rucksack Steins in dessen Büro deponiert. Darin befanden sich Munition und ein Jagdmesser. Der Landtag hat daraufhin Zugangsrechte für Mitarbeiter und Abgeordneten eingeschränkt.