Die Polizei begleitet eine Abschiebung Foto: dpa

Immer mehr abgelehnte Asylbewerber müssen Baden-Württemberg verlassen. Die Kosten dafür darf das Land sich eigentlich von ihnen zurückholen. Das klappt aber nur in den wenigsten Fällen.

Stuttgart - Das Land Baden-Württemberg hat bis Mitte November bereits 3182 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben. Im gesamten Vorjahr sind es noch 2449, im Jahr 2014 nur 1211 gewesen.

Auf den Kosten dafür bleiben die Behörden in der Regel sitzen. Zwar darf sich das Land laut Gesetz das Geld von den Flüchtlingen zurückholen, das klappt aber nur in den wenigsten Fällen. Grund dafür ist nicht nur die Armut vieler Geflüchteter. Manche verfügen über die entsprechenden Mittel, sind aber für die Behörden nicht mehr greifbar. Deshalb werden nur solche zur Kasse gebeten, die erneut nach Deutschland einreisen oder im Ausland erreichbar sind.

270 000 Euro eingetrieben

Im vergangenen Jahr hat das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe 640 000 Euro bei Abgeschobenen geltend gemacht. „270 000 Euro davon sind bezahlt worden“, sagt Sprecher Uwe Herzel. Wie groß damit der Anteil an den Gesamtkosten ist, kann man im Stuttgarter Innenministerium nicht sagen. Abschiebekosten werden dort laut einem Sprecher nicht berechnet, weil sie sich aus unterschiedlichsten Komponenten vom Flug bis hin zum Personalaufwand zusammensetzen. Setzt man aber Durchschnittskosten von mehreren Tausend Euro pro Kopf an, hätte das Land 2015 gerade einmal zwei bis drei Prozent der Ausgaben zurückgeholt.

Gerade innerhalb Europas sind Abschiebungen oft nicht von Dauer. Wenn Flüchtlinge aus Deutschland im Zuge des Dublin-Abkommens in andere EU-Länder zurückgeschickt werden, stehen sie meist schon bald wieder vor der Tür: „Nach Dublinüberstellungen kommt es häufig zu Wiedereinreisen“, sagt Herzel. In Stuttgart soll jetzt ein Kameruner, der nach Spanien ausgeflogen, von den dortigen Behörden aber wieder nach Deutschland zurückgeschickt worden ist, 9700 Euro für die Abschiebung bezahlen.