Sollte im Heckengäu ein Windpark (im Bild der Windpark Simmersfeld im Schwarzwald) entstehen, hat Mönsheim nichts zu melden. Foto: dpa/Archiv

Keine eigenen Flächen, keine gemeinsame Sache: Der Gemeinderat ist stimmt gegen die Teilnahme an einem Projekt mit Nachbarorten – und gegen das vehemente Plädoyer des Bürgermeisters.

Die Gemeinde Mönsheim ist jetzt in Sachen Windkraft außen vor. Der Regionalplan Windkraft des Regionalverbands Nordschwarzwald weist auf kommunalen Flächen praktisch keine entsprechenden Vorranggebiete mehr aus. Darum nimmt Mönsheim auch nicht an einem interkommunalen Interessenbekundungsverfahren zur Auswahl von möglichen Projektierern für zwei angedachte Windparks teil. Dies hat der Gemeinderat gegen das Votum des Bürgermeisters und bei einer Enthaltung klar entschieden.

 

Am Thema Windenergie kommt derzeit so gut wie keine Kommune vorbei, müssen doch die Regionen mindestens 1,8 Prozent der Flächen für diese Form der Energiegewinnung ausweisen. Im Heckengäu in der Grenzregion von Enzkreis sowie den Kreisen Böblingen und Ludwigsburg gibt es einige solcher kommunaler Windvorranggebiete, etwa in Weissach, Heimsheim, Rutesheim, Eberdingen und Wiernsheim. Zunächst sah es so aus, als ob diese auch auf gemeindeeigenen Flächen in Mönsheim ausgewiesen würden.

Langer Vorlauf, jähes Ende

Doch nach einer Überarbeitung der Pläne durch den Regionalverband blieben nur zwei Gebiete im Osten Mönsheims übrig, von denen das nördlich gelegene im Privatbesitz ist und das südliche zum Staatswald von Forst BW gehört.

Die anderen genannten Kommunen haben bereits beschlossen, gemeinsam ein durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz begleitetes Interessenbekundungsverfahren zur Auswahl von Projektierern für Windkraftanlagen zu starten und warteten noch auf die Rückmeldung aus Mönsheim. Ziel des Verfahren ist es, auf zwei Potenzialflächen gemeinsam Windparks zu entwickeln, der südliche davon als Windpark Heckengäu. Lediglich die Stadt Rutesheim hat mit der iterra Energy GmbH bereits einen Projektentwickler gefunden.

Nachdem der Mönsheimer Gemeinderat zuletzt darüber diskutiert hatte, die Suche nach Projektpartnern mit einem intensiven Bürgerdialog, wenn nicht gar mit einem Bürgerentscheid zu begleiten, muss die Gemeinde jetzt feststellen, dass sie praktisch keine eigenen Flächen in den Topf für den Heckengäu-Windpark werfen kann. Trotzdem plädierte der Bürgermeister Michael Maurer vehement dafür, an dem Verfahren mit den anderen Kommunen teilzunehmen. „Man sitzt mit am Tisch und weiß dann, was anderswo passiert“, sagte er.

Der Bürgermeister wird überstimmt

Die Gemeinderäte waren anderer Meinung. „Aus meiner Sicht ginge das nur, wenn wir kommunale Flächen hätten“, sagte Joachim Baumgärtner (UBLM). „Ich halte es nicht für glaubhaft, dass wir sagen, wir können dabei mitbestimmen.“ Er sehe vom Nutzen her wenig Potenzial für Mönsheim, sagte Stefan Damm (FWG). „Und was Privatleute machen, darauf haben wir eh keinen Einfluss“, fügte er hinzu. Der Hinweis des Bürgermeisters, man könne auch private Grundstückseigner in diesem Prozess mitnehmen, änderte nichts.

Gerade diese Einbeziehung von Privatpersonen, auf deren Flächen Windvorranggebiete ausgewiesen wurden, sei aber durchaus möglich, bestätigte der Weissacher Bürgermeister Jens Millow auf Nachfrage. In einer Präsentation, die er seinem Gemeinderat kürzlich vorgelegt hat, lautet die Antwort auf die Frage, ob man sich als Privatperson beteiligen kann: „Auf jeden Falll! Es ist sogar erwünscht.“ Auf Nachfrage relativiert Millow das insoweit, als er sagt, die Kommunen würden mit diesem Verfahren jetzt starten und Privatleute könnten dann „im zweiten Schritt“ teilnehmen.

Unerwünschte Umzingelung

Man wolle nicht warten, bis sich sämtliche eventuellen Privateigentümer zu einer Teilnahme entschließen. „Wenn wir gleich von Anfang an Private eingebunden hätten, hätte sich das Verfahren auf Jahre verzögert.“ Die Kommunen würden den Weg für die Windkraft unter der Prämisse bereiten, dass kommunale Flächen zu bevorzugen sind. Schließlich trage die Öffentlichkeit die Last solcher Anlagen, deswegen müsse sie auch von diesen profitieren.

Und noch einen Grund für das gemeinsame interkommunale Interessenbekundungsverfahren nennt Millow: Die Gemeinden möchten die von vielen befürchtete Umzingelung durch zu viele Windräder vermeiden, sondern diese konzentriert, etwa in einem Windpark, aufstellen. „Deswegen ist gemeinsames Vorgehen sinnvoll“, betont er.