Für die geplanten Windräder am Goldboden bei Winterbach fehlt noch die vollständige Baufreigabe. Offenbar sind nicht alle Prüfungen zur Standsicherheit beendet.
Winterbach - Die Flächen sind bereits gerodet, die Baugruben für die Fundamente zu sehen: Auf dem Goldboden bei Winterbach will die EnBW drei Windkraftanlagen errichten. Im vergangenen Dezember hat das Landratsamt dazu die Genehmigung erteilt. Allerdings, das teilt jetzt die Bürgerinitiative Pro Schurwald mit, habe es sich nur um eine Teilbaufreigabe für die Einrichtung der Baustelle gehandelt, also um die Zuwegung, die Kran- und Fundamentflächen herstellen zu können. Weil die EnBW die Standsicherheit der Winkraftanlagen immer noch nicht nachgewiesen habe, würde das Landratsamt die Baufreigabe für die Errichtung der Windkraftanlage verweigern, behauptet die Bürgerinitiative.
Schwierige geologische Gegebenheiten
In ihrer Mitteilung erläutern die Windkraftgegner, dass sich der Standort Goldboden an einem Hang mit einer massiven Knochenmergelschicht befinde. Deswegen seien die geologischen Gegebenheiten schwierig. Weil der Knochenmergel kein Grundwasser aufnehme, fließe dieses an dessen Oberfläche talabwärts. Deswegen gebe es dort auch viele Quellen. An einem Anschnitt trete Wasser aus dem Berg aus, daher könne es zu Rutschungen kommen. Das labile Gleichgewicht des Hanges werde durch die Fundamente für die Windkraftanlagen gestört. Aufgrund der speziellen Situation seien Pfahlgründungen bis in eine Tiefe von 20 Metern nötig.
Das Waiblinger Landratsamt bestätigte gestern auf Anfrage, dass die vollständige Baufreigabe für die drei Windkraftanlagen des Bauherren EnBW noch nicht erteilt sei. Für die vollständige Genehmigung fehle die Aussage eines Prüfingenieurs zur Standsicherheit. Man habe dieses Gutachten im Zuge der Baugenehmigung vor rund einem halben Jahr angefordert. „Die EnBW muss jetzt liefern“, heißt es aus dem Kreishaus. Man habe die teilweise Baugenehmigung aufgrund des Antrags jedoch erteilen müssen – ebenso wie die Genehmigung zur Rodung des Waldes, welche das Regierungspräsidium Tübingen erteilt habe.
Landratsamt und EnBW bestätigen, dass Gutachten fehlt
Eine Sprecherin des Bauherrn EnBW bestätigte die fehlende Expertise zur Standsicherheit ebenfalls. „Wir haben nur einen kleinen roten Punkt“, räumte sie auf Anfrage ein. Die Bodenbeschaffenheit sei bekannt gewesen, ebenso, dass es Bodenverbesserungen und Pfahlgründungen geben müsse. Man sei aber zuversichtlich, dass das geforderte Gutachten bald vorliege.
Ein Mitglied der Bürgerinitiative Pro Schurwald hat im Januar einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht, um einen Baustopp für die Windkraftanlagen auf dem Goldboden zu erreichen. Die Entscheidung darüber wird laut der Pressestelle des Gerichts erst im Juni erwartet, da von den Beteiligten immer wieder neue Stellungnahmen nachgereicht würden.