Bayerns Verfassungsschutz sieht in der AfD „eine Gefahr für die Demokratie“. Foto: dpa/Peter Kneffel

Der AfD eine zu rechtsextreme Gesinnung nachzuweisen, ist harte Arbeit. Verfassungsschützer sammeln Zitat um Zitat, um die eigentlichen Ziele der Partei zu erkennen – und werden fündig.

Nicht wie ursprünglich geplant im Februar, sondern erst am 12. und 13. März wird sich das Oberverwaltungsgericht in Münster mit der Frage beschäftigen, ob der Verfassungsschutz die sogenannte Alternative für Deutschland (AfD) als Verdachtsfall einstufen darf. Grund für die Terminverschiebung sind weitere Beobachtungen, die erst kurzfristig in das Verfahren eingebracht wurden. Die Partei braucht nun mehr Zeit, um sich darauf einzustellen.

 

In Münster geht es in der Berufungsverhandlung um die Bundespartei und die Jugendorganisation Junge Alternative. Das Verwaltungsgericht Köln hatte als erste Instanz keine Einwände gegen das Vorgehen der Verfassungsschützer. Auch in einzelnen Bundesländern geht die Partei gegen die Beurteilungen der dortigen Verfassungsschutzbehörden vor. Zum Beispiel in Thüringen, wo der Verfassungsschutz die AfD erstmals in seinem Bericht für das Jahr 2021 als gesichert rechtsextrem bezeichnet hat, und auch in Baden-Württemberg, wo die Partei als rechtsextremer Verdachtsfall behandelt wird.

Hohe Hürden bei Parlamentariern

Eine Einstufung als Verdachtsfall hat zunächst keine Einschränkungen für die AfD-Delegierten und ihre politische Arbeit zur Folge. Allerdings könnten Parteimitglieder dann observiert und abgehört werden, um dem Verdacht verfassungsfeindlicher Tätigkeiten nachzugehen. Außerdem darf der Verfassungsschutz V-Leute in ihren Reihen einsetzen. Wenn sich die Beobachtung auch auf gewählte Parlamentarier erstrecken soll, gelten jedoch besonders hohe Hürden.

Egal, ob im Bund oder in den Ländern, die Verfassungsschützer gehen bei ihrer Einschätzung fast immer den gleichen Weg. Anders als bei der gesichert verfassungsfeindlichen NPD, ist aus dem Parteiprogramm der AfD kaum etwas herauszulesen, was in erhöhtem Maße verfassungsrechtliche Besorgnis auslösen müsste. Daher werden Stimmen und Äußerungen verschiedener Mandatsträger und Parteimitglieder gesammelt, die über die Ziele der Partei Auskunft geben sollen. Äußerungen der Parteivorsitzenden können der Partei problemlos zugerechnet werden, sagt der Berliner Staatsrechtler Christian Waldhoff dieser Zeitung. „Je weiter man in der Hierarchie nach unten geht, desto höhere Anforderungen sind daran zu stellen.“ Waldhoff ist Spezialist in dieser Materie, er hat die Bundesrepublik vertreten, als es darum ging, die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht zu verbieten.

Höcke hetzt in Thüringen

Vor diesem Hintergrund haben die Äußerungen des thüringischen Landesvorsitzenden Björn Höcke besondere Relevanz. So zum Beispiel ein Posting Höckes, nachdem ein Afghane in der Kirche von Nordhausen eine Sachbeschädigung beging. Höcke zeigte im Internet eine Abbildung der Kirche mit der Aufschrift: „Afghane verwüstet die Frauenbergkirche in Nordhausen: gekommen, um zu schänden“. Die Darstellung, so der Verfassungsschutz, stehe im Widerspruch zum Menschenwürdeprinzip, da sie suggeriert, man könne aus einer Einzeltat die Botschaft ableiten, Afghanen seien als Gruppe in Deutschland, um zu „schänden“. Diese Suggestion entstehe vor allem durch die Darstellung im Schriftbild, das die Kernbotschaft „Gekommen, um zu schänden“ von dem einschränkenden Verweis auf den Verursacher absetzt und optisch stärker betont. Äußerungen wie diese sind kein Einzelfall – Vergleichbares wird auch von anderen AfD-Vertretern berichtet. So auch in Baden-Württemberg.

Der Verfassungsschutz im Südwesten ist zurückhaltend, seine Erkenntnisse mit der Öffentlichkeit zu teilen. „Wir befinden uns in einem laufenden Verfahren“, heißt es auf Anfrage. Wie die Behörde zu ihrer Erkenntnis gelangt, lässt sich jedoch aus einem Beschluss des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes ablesen. Das hat im November vergangenen Jahres einen Eilantrag der AfD abgelehnt, mit dem sich die Partei gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes wendet. In der 80 Seiten umfassenden Begründung werden zahlreiche Äußerungen genannt, die die Verfassungsschützer zu ihrer Einschätzung bringen. Auch aus dem Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird dabei immer wieder zitiert.

Von Hohenlohe bis Reutlingen

Da ist das Mitglied des Kreisverbandes Hohenlohe, das auf Facebook zum Besten gibt, dass es ein ethnisches Volk der Deutschen gebe. Oder ein Gemeinde- und Kreisratsmitglied aus Reutlingen, welches erklärt, dass „der Austausch der Deutschen jetzt einzementiert“ werden solle. Es gibt auch Äußerungen höher gestellter Parteimitglieder, wie des stellvertretenden Vorsitzenden der Jungen Alternative, Thomasz Fröhlich, der im Beisein der beiden baden-württembergischen Landesvorsitzenden von „ethnokultureller Identität“ gesprochen hat. Formulierungen dieser Art gelten als Verstoß gegen die Menschenwürde, den zentralen Bestandteil des Grundgesetzes. Die AfD befördert ein immer größer werdendes Übergangsfeld zwischen Rechtsextremisten, Rechtspopulisten, Anhängern von Verschwörungstheorien, Reichsbürgern und Menschen, die mit dem Staat unzufrieden sind. „Hierdurch weitet sich der Raum des Sagbaren immer weiter aus“ sagt Burkhard Körner, der Präsident des bayerischen Verfassungsschutzes dem „Spiegel“. Sein Fazit: „Die AfD ist eine Gefahr für die Demokratie.“

Inwieweit die Beobachtungen dazu geeignet sind, die AfD als rechtsextrem oder gar verfassungsfeindlich einzustufen, müssen allerdings die Gerichte klären. Die Beobachtungen der Verfassungsschützer werden dabei beachtet. Der baden-württembergische Verfassungsschutzbericht für 2022 enthält allerdings auch die Einschränkung, dass sich „extremistische Kräfte innerhalb der AfD bisher nicht mehrheitlich durchsetzen konnten“. Verbunden mit der Warnung, dass sie gleichwohl „nennenswerte Unterstützung im Landesverband“ erfahren.