Quelle: Unbekannt

Hier erfahren Sie, wann das Weiterbildungsgeld für abschlussbezogene Weiterbildungen ausbezahlt wird.

Das Weiterbildungsgeld wird gemäß § 337 SGB III monatlich nachträglich ausbezahlt. Sie erhalten das Geld für einen Monat also erst an dessen Ende. Sollte die Weiterbildungsmaßnahme nicht den ganzen Monat in Anspruch nehmen, wird das Weiterbildungsgeld anteilig ausbezahlt. Dabei wird für jeden Kalendertag 1/30 erstattet.

Was ist das Weiterbildungsgeld?

Seit dem 1. Juli 2023 gibt es das Weiterbildungsgeld, eine monatliche finanzielle Unterstützung, die vom Jobcenter an Personen gezahlt wird, die an abschlussbezogenen Weiterbildungen teilnehmen. Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro. Empfangsberechtigt sind zum Beispiel Empfänger von Bürgergeld sowie Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen und an einer Umschulung, Teilqualifikation oder Vorbereitung auf eine Externenprüfung teilnehmen. Das Weiterbildungsgeld wird zusätzlich zum regulären Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I und zur Miete gezahlt und kann mit der Weiterbildungsprämie (1.000 bis 1.500 Euro) für das Bestehen von Prüfungen kombiniert werden.

Was tun, wenn es Probleme gibt?

Falls es Probleme mit der Auszahlung des Weiterbildungsgeldes gibt, können Sie sich direkt an das für Sie zuständige Jobcenter wenden. Falls Sie nicht sicher sind, an wen Sie sich wenden sollen, können Sie die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit benutzen. Halten Sie bei der Kontaktaufnahme alle relevanten Unterlagen bereit.