
Klage gegen Jobcenter Hartz-IV-Empfängerin steht Geld zu
Eine halbes Jahr wartete eine Frau bereits, nachdem sie Widerspruch gegen das Jobcenter eingelegt hatte - dann erhob sie Untätigkeitsklage. Völlig zu Recht, urteilte nun das Bundesverfassungsgericht. 15.03.2023