Die Bürgergeld-Erhöhung kommt auf jeden Fall zum 1. Januar: Laut der Bundesagentur für Arbeit sind die Auszahlungsprozesse bereits angestoßen. Leistungsminderungen durch die Jobcenter spielen in Baden-Württemberg eine untergeordnete Rolle.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat am Wochenende auf dem SPD-Parteitag versucht, den politischen Streit um das Bürgergeld zu beenden. An dessen Erhöhung zum 1. Januar 2014 um rund zwölf Prozent will er keinesfalls rütteln – Einschnitte in den Sozialstaat soll es nicht geben. Es fragt sich, ob die Auseinandersetzung in der Ampelkoalition über diese Transferleistung damit beendet ist. Wie sieht die Faktenlage bei diesem umstrittenen Thema aus? Dazu ein Überblick.
Inwieweit wird das Bürgergeld von den Parteien infrage gestellt? Während SPD und Grüne fest zur Erhöhung des Bürgergelds stehen, macht sich die FDP für eine Nullrunde Anfang 2025 stark. Die Liberalen begründen dies mit dem aktuellen Anstieg des Bürgergelds, der höher sei als die Inflationsrate. Auch plädieren sie für eine neue Methode zur Berechnung der Regelsätze – die alte stamme aus Hartz-IV-Zeiten und sei längst überholt.
Die CDU will das System in der derzeitigen Form ganz beseitigen. Demnach soll das Bürgergeld nur noch denen zustehen, die wirklich hilfebedürftig seien. Alle anderen, die arbeiten könnten, müssten einer Arbeit nachgehen. Dabei stützt sich die CDU auf Verfassungsrechtler, die Chancen sähen, gerade bei jüngeren Menschen stärker zu kürzen. Bis zum Frühjahr will die größte Oppositionspartei ein Konzept vorstellen. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer etwa hat ein großes Sparpotenzial errechnet: „Wenn beispielsweise eine Million mehr Bürgergeldempfänger arbeiten würden, könnten pro Jahr 30 Milliarden Euro gespart werden.“
Welche Möglichkeiten gibt es, die Erhöhung zum 1. Januar rückgängig zu machen? Aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die Erhöhung aus technischen Gründen ohnehin nicht mehr aufzuhalten. „Die Auszahlungsprozesse laufen bereits“, sagt ein Sprecher der Behörde. Es sei somit „technisch nicht mehr möglich, für Januar 2024 andere als die bisher veröffentlichten Werte umzusetzen“.
Welchen Spielraum hat die Politik generell für Kürzungen des Bürgergelds? Laut dem Verfassungsrechtler Joachim Wieland hat die Politik wenig Möglichkeiten, das System zu ändern. Das Bundesverfassungsgericht habe strikte Vorgaben für die Sicherung des Existenzminimums gemacht – wonach diese zeitnah, transparent und nachvollziehbar erfolgen müsse. Grundlage sei die Garantie der Menschenwürde im Grundgesetz. Insofern ließen sich „Kleinigkeiten“ ändern, doch eigne sich das Bürgergeld nicht für große Einsparungen im Bundeshaushalt.
Welche Bedeutung hat die Lohnabstandsdebatte aus Sicht der Jobcenter? Wenn jemand alle Sozialleistungen in Anspruch nehme, bleibe demjenigen, der arbeite, immer mehr Geld als demjenigen, der nur Bürgergeld beziehe – so heißt es seitens der Jobcenter. Dies werde sich auch mit der Erhöhung im nächsten Jahr nicht verschieben.
Auch nehme – so die Praktiker – nicht jeder Geringverdiener sämtliche Sozialleistungen in Anspruch, auf die er Anspruch hätte – aus Unwissenheit, Scheu, Scham oder Bequemlichkeit. Daher könne es Konstellationen geben, bei denen ein Bürgergeldbezieher, der alle Leistungen ausschöpft, etwa die Befreiung von GEZ-Gebühren oder den Bezug des Sozialtickets für den öffentlichen Nahverkehr, unterm Strich mehr Geld hat.
Ein häufiges Missverständnis betrifft das Wohngeld oder den Kinderzuschlag: Beides schließt grundsätzlich die Zahlung von Bürgergeld aus. „Die Konstellation, dass mehrere Sozialleistungen zeitgleich bezogen werden, kommt in der Regel nicht vor“, heißt es von der Bundesagentur für Arbeit.
Wie hoch ist die Sanktionsquote im Land? Leistungsminderungen spielen in den Jobcentern nur eine untergeordnete Rolle und kommen kaum vor. Bis 2019 betrug die Sanktionsquote etwa drei Prozent im Jahresdurchschnitt bei allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. In den Folgejahren war die Quote aufgrund der Auswirkungen, etwa von Corona, deutlich geringer. In 2022 betrug sie zum Beispiel lediglich 0,7 Prozent.
Für 2023 liegen noch nicht alle Daten vor. Demnach betrug die durchschnittliche Leistungsminderungsquote für Januar bis Juli 0,4 Prozent, bezogen auf alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Land. Im Juli waren 1516 von diesen von Sanktionen betroffen. Insgesamt wurden bis Juli 6402 Leistungsminderungen ausgesprochen – davon 4830 wegen Nichterscheinens zur Meldung.
Wie viele Bürgergeldbezieher gibt es? Nach Daten von August 2023 gibt es 496 436 Leistungsberechtigte im Land, die eine Zahlung der Jobcenter erhielten. Darunter waren 489 306 „Regelleistungsberechtigte“, die mindestens eine der klassischen Bürgergeldzahlungen erhalten (Regelleistungen, Mehrbedarfe oder Kosten der Unterkunft). 15 021 Personen waren Teil einer Bedarfsgemeinschaft und erhielten selbst keine Leistungen.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte wurden 345 467 registriert. Zu den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zählen Kinder unter 15 Jahren (140 945) und über 15 Jahren (2894). Hinzu kommen 7130 sonstige Leistungsberechtigte, die Leistungen nur in besonderen Lebenslagen beanspruchen.
Wie hoch ist der Migrationsanteil? Im Juni hatten von 342 175 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Baden-Württemberg 252 096 einen Migrationshintergrund – 205 389 mit eigener und 41 901 ohne eigene Migrationserfahrung.