SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel Foto: dpa

Steuererklärungen sind vielen eine lästige Pflicht, die gerne aufgeschoben wird. SPD-Fraktionschef Schmiedel hat es zu sehr schleifen lassen. Jetzt muss er dafür wohl bluten.

Steuererklärungen sind vielen eine lästige Pflicht, die gerne aufgeschoben wird. SPD-Fraktionschef Schmiedel hat es zu sehr schleifen lassen. Jetzt muss er dafür wohl bluten.

Stuttgart - SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel muss mit einem Strafbefehl oder einer Anklage wegen Steuerhinterziehung rechnen. Schmiedel selbst erwartet eine Geldstrafe, wie er am Freitag in Stuttgart sagte. Denn der Sachverhalt einer verspätet abgegebenen Steuererklärung für das Jahr 2008 sei unstrittig. Folgen für seine politische Tätigkeit sieht er nicht. „Damit ist die Sache erledigt.“ Zur etwaigen Höhe der Geldstrafe oder einer möglichen Vorstrafe wollte der 62-Jährige sich nicht äußern. „Ich warte in Demut.“

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte beim Landtag die Aufhebung seiner Immunität verlangt; das war vom Ständigen Ausschuss am Donnerstag so beschlossen worden. Diesen Schritt muss die Staatsanwaltschaft nur tun, wenn sie Anklage erheben oder einen Strafbefehl gegen einen Abgeordneten erlassen will.

Ermitteln kann die Behörde ohne Aufhebung der Immunität, weil der Landtag zu Beginn der Legislaturperiode beschlossen hat, alle Nachforschungen gegen Abgeordnete wegen Straftaten zu ermöglichen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Untersuchungen bereits im vergangenen Herbst aufgenommen.

"Schleifen lassen"

Der Beschluss des Ausschusses ist gültig, wenn nicht innerhalb von sieben Tagen dagegen Widerspruch eingelegt wird. Wenn dies doch geschieht, muss der Landtag als Ganzes über das Aufheben der Immunität entscheiden.

Schmiedel, seit 2008 Chef der SPD-Landtagsfraktion, soll die Abgabefrist für seine Steuererklärung 2008 um vier Jahre überschritten haben. Nach Angaben seines Anwalts Wolfgang Frank hat Schmiedel ausstehende Beträge in einer Größenordnung von 20.000 Euro inzwischen nachbezahlt. Schmiedel hatte die Verspätung damit erklärt, er habe damals Probleme mit seinem Steuerberater gehabt und die Erklärung selbst in die Hand nehmen wollen. Trotz Mahnungen des Fiskus habe er die Sache wegen Arbeitsüberlastung „schleifen lassen“.

Ein Strafbefehl kann sowohl eine Geldstrafe nach Tagessätzen (Jahreseinkommen heruntergebrochen auf einen Tag) oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr umfassen. Als Fraktionschef erhält Schmiedel das Doppelte einer monatlichen Diät von 7199 Euro. Ab 91 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.

Frank meinte, eine Freiheitsstrafe stehe nicht im Fokus. Nach seiner persönlichen Ansicht könne bei einer Entlohnung aus der öffentlichen Hand wie bei einem Abgeordneten kein Euro dem Fiskus vorenthalten werden. Deshalb sei der „Unrechtsgehalt gering“, wenn auch Schmiedels Verschleppung nicht richtig gewesen sei.