Ende Februar sollte sie spätestens da sein. Foto: Bernd Leitner Photography / shutterstock.com

Sie warten auf Ihre Lohnsteuerbescheinigung, um die Steuererklärung zu machen? Hier erfahren Sie, wann diese kommt.

Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein wichtiges Dokument für Arbeitnehmer, das vom Arbeitgeber jährlich ausgefertigt wird. Sie enthält detaillierte Angaben über das im Laufe des Jahres erzielte Bruttoarbeitsentgelt und die darauf entrichteten Steuern und Sozialabgaben. Diese Informationen sind essenziell für die Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers.

Ausstellungstermin der Lohnsteuerbescheinigung

Laut Angaben des Lohnsteuerhilfevereins kommt die Lohnsteuerbescheinigung entweder noch am Ende eines Jahres oder mit der Lohnabrechnung im Januar oder Februar. Nach § 41b des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigung für das vergangene Jahr bis spätestens Ende Februar an das zuständige Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Dies bedeutet, dass die Daten für das Steuerjahr 2023 beispielsweise bis zum 29. Februar 2024 übermittelt werden müssen.

Sobald der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an das Finanzamt übermittelt hat, wird sie in der Regel auch dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Dies geschieht häufig entweder in Papierform per Post oder zunehmend auch in digitaler Form über Online-Portale des Arbeitgebers. Es ist ratsam, dass Arbeitnehmer die Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung sorgfältig überprüfen, um Fehler bei der Steuererklärung zu vermeiden. Diskrepanzen oder Unklarheiten sollten umgehend mit dem Arbeitgeber geklärt werden.

Lesetipp: Steuererklärung ohne Lohnsteuerbescheinigung machen?

Besonderheiten bei Arbeitsende

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Laufe eines Jahres muss der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung unverzüglich nach der letzten Lohnabrechnung ausstellen. Somit erhalten Arbeitnehmer, die ihren Job wechseln oder in Rente gehen, ihre Lohnsteuerbescheinigung deutlich früher.