Der Wohnungsmarkt in Stuttgart und der Region wird immer schwieriger – doch mit Tricks arbeiten nur die wenigsten Vermieter. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Eine Wohnung wegen Eigenbedarfs zu kündigen, obwohl der Eigentümer gar nicht einziehen will, ist nicht nur verboten, sondern fliegt auch leicht auf. Ein Massenphänomen dürfte das deshalb nicht sein.

Stuttgart - Der Wohnungsmarkt in Stuttgart und der Region wird immer verrückter. Tauschbörsen, Prämienzahlungen für eine Vermittlung und andere Wege werden probiert, um zum Erfolg zu gelangen. Wohnungen werden umfangreich saniert und nachher massiv teurer. Da scheint es nicht undenkbar, dass einzelne Vermieter auch auf illegale Tricks kommen, um einen missliebigen Mieter loszuwerden und bei Neuvermietung mehr Geld zu bekommen.

Der Stuttgarter Mieterverein jedenfalls kritisiert jetzt mit sehr deutlichen Worten eine neue Masche, die er ausgemacht haben will: Eigenbedarfskündigungen, die ausgesprochen werden, ohne dass wirklich die Absicht des Eigentümers vorhanden ist, selbst einzuziehen oder einen anderen Berechtigten in die Wohnung zu holen. Ein Vorgehen, das gleichermaßen verboten wie teuer ist, sofern es auffliegt. Und das die betroffenen Mieter in große Schwierigkeiten bringt, weil es fast unmöglich ist, zeitnah eine vergleichbare Wohnung zu finden, die bezahlbar ist.

Von einem Massenphänomen darf man aber wohl nicht ausgehen. Nicht nur, weil der Großteil der Vermieter anständig mit den Mietern umgeht und auf ein gutes Verhältnis Wert legt. Viel zu leicht ist später auch nachprüfbar, was aus dem Eigenbedarf geworden ist. Dann gibt es, so wie jetzt in Fellbach, den Gang vor Gericht. Dieser Weg ist deshalb kurzsichtig – und bei Verstößen streng zu ahnden.

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juergen.bock@stuttgarter-nachrichten.de