Windräder haben viele Gegner. Foto: dpa/Patrick Pleul

Egal ob Piloten oder Naturschutzverbände – die Kläger gegen Windräder kommen aus den unterschiedlichsten Lagern. Der Verwaltungsgerichtshof hat noch viele andere brisante Fälle.

In der nächsten Woche befindet das Oberverwaltungsgericht in Münster darüber, ob die AfD-Bundespartei als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wird dann keine Beobachter nach Westfalen schicken. Er erwarte sich „keinen nennenswerten Erkenntnisgewinn“, sagt VGH-Präsident Malte Graßhoff. Zumindest nicht für das, was auf den Schreibtischen der Mannheimer Richter liegt. Dort lesen die Mitglieder des ersten Senats gerade die umfangreichen Schriftsätze, die im Südwesten zum gleichen Thema eingegangen sind. „Im zweiten oder dritten Quartal“ werde aller Voraussicht nach darüber befunden, ob der AfD-Landesverband vom hiesigen Verfassungsschutz zurecht als Verdachtsfall beobachtet wird. Auch wenn es keine mündliche Verhandlung in diesem Eilverfahren geben wird – es gehört mutmaßlich zu denen, die am meisten Blicke auf die Arbeit der Mannheimer Verwaltungsrichter lenken wird.

 

Die Hauptthemen bleiben die gleichen

Die Masse der Verhandlungen findet freilich in anderen Themengebieten statt. Windkraft und Asyl, das waren die Hauptthemen im vergangenen Jahr – und werden es aller Voraussicht nach auch 2024 bleiben. Wobei Graßhoff im Rückblick eine überwiegend positive Jahresbilanz zieht. Die komplexen und sehr aufwendigen Windkraft-Verfahren werden inzwischen von zwei Senaten betreut, im vergangenen Jahr lag die Verfahrensdauer im Schnitt bei zehn Monaten. Das sei „sehr gut“ sagt Graßhoff, andere erstinstanzliche Großverfahren dauerten im Schnitt 15,8 Monate.

Und auch bei den Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten im Land gehe es inzwischen zügiger voran. Elf Monate dauerte ein Verfahren im vergangenen Jahr im Schnitt, 2020 war der Zeitaufwand mit 28,2 Monaten noch mehr als doppelt so hoch. Hier gebe es allerdings einen Wermutstropfen. Viele der befristet zu den Verwaltungsgerichten beorderten Richter, die mit geholfen haben, den Berg von Asylklagen abzuarbeiten, sind inzwischen wieder weg. Gleichzeitig stiegen wieder die Asylbewerberzahlen. Man hoffe auf neue Stellen im Haushaltsplan 2025/26 so der VGH-Präsident. „Mehr Stellen sind in diesem Bereich die Stellschraube.“

Verkehrsinfrastruktur im Visier

Auch in Sachen Windkraft gehen die Rechtsstreitigkeiten weiter. Es gibt klagende Umweltverbände, klagende Landwirte, klagende Flugplatzbetreiber, klagende Piloten und klagende Anrainer. Und es gibt klagende Betreiber und klagende Windenergieunternehmen, wenn diese mit Auflagen nicht einverstanden sind, die sie im Falle einer Genehmigung erhalten haben.

Ebenfalls im Mittelpunkt: Die Verkehrsinfrastruktur rund um Stuttgart. In den Bereich Großverfahren zählen auch drei Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse im Zusammenhang mit Stuttgart 21. Am 3. Juli geht es um den Abstellbahnhof Untertürkheim, bereits im Mai um Streitigkeiten im Bereich von Messe und Flughafen. A propos Flughafen: Über die Klagen von sechs Gemeinden gegen ein neues Abflugverfahren soll am 11. Juni verhandelt werden. Die neuen Flugrouten bringen den Lärm an neue Stellen, das wollen die Gemeinden nicht.

Hitziger Streit um Altstadtkneipen

Um ganz anderen Lärm geht es in einem Verfahren, das unter Umständen über die Heidelberger Stadtgrenzen hinaus von Interesse sein könnte. Seit Jahren tobt ein Streit über die Sperrzeiten in der Heidelberger Altstadt. Feierfreudige Studenten und die Ruhebedürftigkeit der Anwohner sind dabei nicht in Einklang zu bringen. Mehrfach hat die Stadt die Sperrzeiten verkürzt. Unter der Woche von ursprünglich 2 Uhr auf 1 Uhr, dann auf Mitternacht. Doch die Auseinandersetzung in den engen Altstadtgassen bleibt hitzig. Verhandelt wird nun, wenn Hitze auch im Gerichtssaal droht: am 1. August