Vor dem Gericht wird demonstriert, drinnen über eine komplexe Materie beraten. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Ganzjährige Fahrverbote für Diesel mit schlechter Abgasreinigung sind aus Sicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart in der Landeshauptstadt bereits 2018 möglich.

Stuttgart - Ganzjährige Fahrverbote für Diesel mit schlechter Abgasreinigung sind aus Sicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart in der Landeshauptstadt bereits 2018 möglich. Die 13. Kammer unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Kern hat dazu am Mittwochabend nach sechs Stunden Verhandlung einen Vorschlag für die Umsetzung gemacht: Das heutige Umweltzonen-Schild bliebe erhalten, das Schild darunter mit der Grünen Plakette auch. Ergänzt würde diese bekannte Kombination mit einem vom Land zu schaffenden Zusatzzeichen, zum Beispiel mit der Beschriftung „Gilt nicht für Diesel“.

Mit dieser Regelung folgte das Verwaltungsgericht dem Vorschlag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) – und einer früheren Idee des Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt (CSU). Der Umweltschutzverband hat das Land auf die sofortige Einhaltung der seit Jahren überschrittenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid verklagt. Die Messwerte dürfen im Jahresmittel laut Gesetz nicht höher sein als 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Am Neckartor wurden 2016 aber 82 Mikrogramm gemessen. Man strebe die Einhaltung der Grenzwerte für 2020 an, sagte Christoph Erdmenger, Abteilungsleiter im Verkehrsministerium. Dabei wurde es kurz laut im Saal. Das Land brauche dazu die Blaue Plakette, sagte Erdmenger. Außerdem müssten zuvor 80 Prozent aller Fahrzeuge für den neuen Aufkleber tauglich sein.

Richter: „Fahrverbote sind politisch unerwünscht“

Das Gericht gab große Sympathie für die Blaue Plakette zu erkennen. Sie steht aber nicht zur Verfügung, weil Minister Dobrindt die Plakettensystematik nicht weiterentwickeln will. „Es ist absolut indiskutabel, wie sich die Bundesregierung bei der Blauen Plakette verhält“, reagierte Richter Kern ungehalten. An die Adresse der Vertreter von Landesverkehrsministerium, Regierungspräsidium und Stadt, die in doppelter Mannschaftsstärke angetreten waren, sagte Kern: „Wir sind nicht naiv. Wir wissen, dass Fahrverbote politisch im Moment unerwünscht sind. Und Sie haben die undankbare Aufgabe, Gründe zu suchen, warum es nicht geht.“ Diese Gründe sieht das Gericht, das sein Urteil am Freitag kommender Woche bekannt geben will, nicht. Das Land müsse die Bürger schützen, es könne selbst Zusatzschilder einführen. Das Umweltzonen-Schild weiterzuentwickeln und die Grüne Plakette abzudecken (das wäre ein totales Fahrverbot), habe Dobrindt früher ja selbst vorgeschlagen.

Dobrindt habe zwar den Lösungsweg geöffnet, aber Ausnahmeregelungen für Pendler, Arztpatienten, Handel und Handwerk zulassen, nicht nach Schadstoffklassen definieren wollen, sagte Wolfram Sander, der Anwalt des Landes. „Wir müssen Ihnen gar keinen Vorschlag machen“, sagte Kern, aber das Land stelle die „wirtschaftlichen Interessen der Altautofahrer höher als den Gesundheitsschutz der Menschen“.

Nachrüstung ist für das Gericht keine Option

Kern hatte zuvor bereits die vom Land präferierte freiwillige Nachrüstung von Euro-5-Dieseln, deretwegen das Land ein Verkehrsverbot abgesagt hat, zerpflückt. Nachrüstung sei bei der Luftreinhaltung „überhaupt keine vergleichbare Handlungsoption, weil Sie diese nicht verbindliche vorschreiben können. Das ist also gar keine Maßnahme“, so Kern. Die Möglichkeit einer Nachrüstung spreche im Gegenteil für ein Verkehrsverbot schon zum 1. Januar 2018, weil dann für das Land mehr Spielraum bei der Auswahl der Betroffenen bestehe. Wer eine erfolgreiche Nachrüstung nachweise, könne vom Fahrverbot wieder ausgenommen werden.

Nicht nachvollziehbar war für das Gericht auch, dass das Land die Einführung einer Blauen Plakette daran knüpft, dass nur 20 Prozent aller Autobesitzer von Verboten betroffen sein dürften. „Warum 20, warum nicht 21 Prozent?“, fragte Kern. Die Zahl sei willkürlich. Damit könnten Besitzer von älteren Dieseln, aber auch von Benzinern weiter fahren, obwohl sie die höchsten Emissionswerte hätten. Kern: „Das ist nicht schlüssig.“ Auch das erst bei der mündlichen Verhandlung vom Anwalt Sander vorgebrachte Argument, ein ganzjähriges Fahrverbot zeitige Verdrängungseffekte mit Grenzwertüberschreitungen an anderen Orten, ließ Kern nicht gelten. Dann, so Kern und Richter Samuel Thomann, müsse die Zone über Stuttgart hinaus ausgedehnt werden. Das Land sei frei.

Das Land will bei einem entsprechenden Urteil eine Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig, das endgültig entscheidet, prüfen. Die DUH begrüßt einen schnellen Verfahrensweg.