Die Jugendorganisation der AfD schürt nach Ansicht des Verfassungsschutzes Ressentiments gegen vermeintlich Fremde. (Symbolbild) Foto: dpa/Daniel Karmann

Die Jugendorganisation der AfD wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet. Neben der Jungen Alternative geht es noch um zwei weitere Gruppierungen.

Der Verfassungsschutz stuft die Jugendorganisation der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Wie das Bundesamt für Verfassungsschutz am Mittwoch mitteilte, werden neben der Jungen Alternative (JA) nunmehr auch zwei weitere Gruppierungen der sogenannten Neuen Rechten – das Institut für Staatspolitik (IfS) und der Verein „Ein Prozent“ - von der Behörde entsprechend eingestuft. Der Einstufung sei eine vierjährige Prüfung als Verdachtsfall vorausgegangen, teilte der Verfassungsschutz am Mittwoch mit.

„Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese drei Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen“, erklärte Behördenchef Thomas Haldenwang. Die Positionen der Gruppierungen seien „nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“.

Verfassungsschutz sieht Belege für Fremdenfeindlichkeit

Die drei Gruppierungen „zielen auf die Ausgrenzung vermeintlich ‚Fremder’ und versuchen, diese Positionen gesellschaftlich anschlussfähig zu machen“, erklärte der Verfassungsschutzpräsident. „Das gezielte Propagieren von Feindbildern und das Schüren von Ressentiments in der Bevölkerung sind zudem generell geeignet, den Boden für unfriedliche Verhaltensweisen gegenüber den Betroffenen zu bereiten.“ Es ist „Aufgabe und Pflicht“ des Verfassungsschutzes, „zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung die Öffentlichkeit über solche Bestrebungen aufzuklären“.

Der Verfassungsschutz hatte die JA im Januar 2019 als Verdachtsfall und damit auch als Beobachtungsobjekt eingestuft. Dabei seien „Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip“ festgestellt worden, erklärte das Bundesamt nun. „Eine Vielzahl von Diffamierungen und Verunglimpfungen politischer Gegner, aber auch des Staates und seiner Repräsentanten an sich, ist Ausdruck davon, dass es der JA nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern um eine generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland“, erklärte der Verfassungsschutz.

Ansichten haben sich verfestigt und verschärft

„Das in den Äußerungen und Verlautbarungen deutlich zutage tretende Volksverständnis der JA widerspricht dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Volksverständnis und ist geeignet, Angehörige vermeintlich anderer Ethnien auszugrenzen und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse abzuwerten“, hieß es in der Erklärung weiter.

Die JA propagiere „ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht“, erklärte der Verfassungsschutz weiter. Migranten außereuropäischer Herkunft würden als „grundsätzlich nicht integrierbar ausgegrenzt“. In der Beobachtungszeit habe der Verfassungsschutz bei der JA eine „Verfestigung und teils auch Verschärfung der extremistischen Positionen“ festgestellt.