Erwiesen rechtsextrem: Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke Foto: dpa/Silas Stein

Diese Woche verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die staatlichen Zuschüsse für die NPD. Sie soll kein Geld aus Steuermitteln mehr erhalten. Damit droht ihr der finanzielle Ruin. Ein Muster für die AfD?

Unter der Aktenzeichen 2 BvB 1/13 hat das Bundesverfassungsgericht im Januar 2017 dargelegt, warum die NPD eine verfassungsfeindliche Partei sei – aber dennoch nicht verboten werden dürfe. „Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar“, so das höchstrichterliche Urteil. Andererseits fehle es „an konkreten Anhaltspunkten, dass dieses Handeln zum Erfolg führt“.

 

Nach dem gescheiterten Verbot hat die Neonazipartei folgerichtig weiterhin Zuschüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung kassiert: seit 2017 ein Millionenbetrag. In der auf 169 Seiten dargelegten Entscheidung der Karlsruher Richter findet sich aber ein versteckter Hinweis, wie den Rechtsextremisten auch ohne Verbot der Stecker gezogen werden könnte. Dazu wurde eigens das Grundgesetz geändert. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat wollen die NPD nicht länger aus Steuermitteln subventionieren. Über diesen Antrag verhandelt das Verfassungsgericht am Dienstag und Mittwoch dieser Woche.

Wie ist die rechtliche Lage?

Parteien erhalten Zuschüsse vom Staat entsprechend ihren Wahlerfolgen sowie abhängig von den Zuwendungen, die sie von Mitgliedern und Gönnern erhalten. Sie bekommen 1,05 Euro je Wählerstimme für die ersten vier Millionen Stimmen bei Wahlen überwiesen, 86 Cent für jede weitere Stimme. Allerdings muss bei Europa- und Bundestagswahlen mindestens ein Ergebnis von 0,5 Prozent erreicht werden, bei Landtagswahlen ein Prozent.

Auf jeden Euro aus Zuwendungen zahlt der Staat 45 Cent. In den Genuss dieser Subventionen kommen nicht nur die in Parlamenten vertretenen Parteien. 2020 flossen zum Beispiel staatliche Zuwendungen an 21 Parteien, unter anderem auch an die NPD. Es gibt jedoch ein gesetzliches Limit für die Unterstützung aus der Steuerkasse. Laut Parteiengesetz darf die staatliche Förderung die eigenen Einnahmen der Parteien nicht übersteigen. Deshalb werden die Zuschüsse zum Teil gekappt. Das war zum Beispiel auch bei der AfD und der Piratenpartei in der Vergangenheit schon der Fall.

In seinem abschlägigen Urteil zum NPD-Verbot von 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht festgehalten, dass die „Kürzung oder Streichung staatlicher Finanzmittel“ nach damals geltender Rechtslage ausgeschlossen sei – ein Hinweis an die Gesetzgeber, wo sie ihren Hebel ansetzen könnten. Prompt änderten die drei antragsberechtigten Verfassungsorgane (Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat) das Grundgesetz. Dort heißt es nun in Artikel 21, Absatz 3: „Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen.“

In der Folge wären auch Spenden an die jeweiligen Parteien steuerlich nicht mehr begünstigt – was Sponsoren abschrecken würde. Im konkreten Fall geht es nun darum, der NPD die staatlichen Zuschüsse für 2018 zu streichen. Da geht es um 878 325 Euro. Darüber muss Karlsruhe entscheiden. Im Falle eines Erfolgs wären vergleichbare Maßnahmen auch für die Folgejahre möglich.

Wie viel Staatsgeld kassiert die NPD?

Seit 2015 sind knapp fünf Millionen Euro an staatlichen Zuschüssen auf Konten der NPD geflossen. Im Jahr 2021, dem letzten, das bisher abgerechnet worden ist, gab es mangels Wahlerfolgen kein Geld mehr aus der Staatskasse. Die NPD ist in hohem Maße auf dieses Geld angewiesen. In den vergangenen Jahren machten Staatszuschüsse zum Teil fast die Hälfte aller Einkünfte aus. 2015 betrug die Förderquote 48,8 Prozent, 2016 waren es 41,4, und 2018 kamen 41,9 Prozent der NPD-Einnahmen aus Steuermitteln.

Wie steht es um die NPD-Finanzen?

Die finanzielle Lage der Neonazipartei ist seit Jahren prekär. Der letzte bei der Bundestagsverwaltung eingereichte Rechenbericht für 2019 weist ein Defizit von 360 000 Euro aus.

Auch in den Jahren zuvor wurden zum Teil Defizite verbucht. Die Summe der Mitgliedsbeiträge ist binnen fünf Jahren um ein Drittel gesunken. Zeitweise kassierte die NPD mehr als 700 000 Euro   an Spenden, inzwischen deutlich weniger.

Falls das Verfassungsgericht den Antrag billigt und der NPD den staatlichen Geldhahn zudreht, steuert die Partei auf ihren finanziellen Ruin zu. Schon 2016 wurde nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ eine Immobilie gepfändet, die der NPD als Parteizentrale gedient hatte.

Und was ist mit der AfD?

Die in Teilen rechtsextremistische AfD ist zunehmendem Maße von staatlicher Förderung abhängig. Der Anteil von Zuschüssen aus Steuermitteln an den Gesamteinnahmen lag im Jahr 2019 laut eigenem Rechenschaftsbericht bei 35,5 Prozent, 2020 bei 38,8 Prozent und im letzten bereits abgerechneten Jahr, 2021, gar bei 48 Prozent des AfD-Budgets. Die Ansprüche der AfD auf staatliche Förderung kollidierte in den vergangenen Jahren regelmäßig mit der Maßgabe, dass die staatliche Teilfinanzierung die eigenen Einnahmen nicht übersteigen darf.

2021 hätte sie gemessen an den Eigeneinnahmen und Wählerstimmen 16,5 Millionen Euro an Zuschüssen erhalten, bekam wegen des Limits tatsächlich aber nur elf Millionen. Wenn die Partei für gesichert rechtsextremistisch erachtet wird, könnte ihr finanziell ein ähnliches Schicksal drohen wie jetzt der  NPD.