Am Landgericht Stuttgart wurde ein 51-Jähriger wegen Geldwäsche und Urkundenfälschung zu fast drei Jahren Haft verurteilt. Der Mann war aus einem ganz anderen Grund ins Visier geraten: wegen seiner „schwammigen Fahrweise“ auf der Autobahn.
Es ist ein Angeklagter, dem sehr viel Wohlwollen entgegenbracht wird, der auf der Anklagebank des Landgerichts Stuttgart immer wieder lächelnd der Urteilsverkündung folgt. „Sie waren schonungslos mit sich selbst und ihr Geständnis offen und damit wertvoll“, erklärte der Vorsitzende Richter Matthias Rummel, der zudem anmerkte, dass auch die Polizisten im Zeugenstand dem Angeklagten sehr wohlwollend gegenüber aufgetreten seien. Letztendlich spiegelte sich das Verhalten des 51-Jährigen auch in dem vergleichsweise milden Urteil wider: Zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilte die 7. Große Strafkammer den Mann wegen Geldwäsche und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.